60 Jahre Frankfurter Auschwitz Prozess: Erinnerung – Aufarbeitung – Mahnung
Konferenz im Deutschen Bundestag
Auschwitz ist das Sinnbild eines präzedenzlosen Verbrechens und eines Zivilisationsbruchs: dem Holocaust. Millionen von Menschen – allen voran Jüdinnen und Juden – sind in Auschwitz, einem der größten deutschen Vernichtungslager, syste- matisch ermordet worden. Nach dem Sieg über Nazi-Deutschland begannen in Polen, Deutschland und Österreich Gerichtsverfahren, die als Auschwitzprozesse bezeichnet wurden. Das waren erste Versuche, die NS-Verbrechen im Lager- komplex Auschwitz aufzuarbeiten. Auschwitzpro- zess in der Bundesrepublik Deutschland war der Frankfurter Auschwitzprozess, der im Dezember 1963 im Frankfurter Römer begann (1963–1965). Dank Fritz Bauers Beharrlichkeit fand der Prozess vor diesem Schwurgericht statt.
Der Prozess prägte die Debatte um die deutsche Auseinandersetzung mit der Nazi-Vergangenheit nachhaltig. Auf dieser Konferenz soll der Frage nach der strafrechtlichen Aufarbeitung des Holocaust nachgegangen werden. Hierfür soll das gesellschaftliche Klima der Nachkriegszeit in der jungen BRD und DDR betrachtet sowie die in Polen geführten Auschwitzprozesse hinzugezogen werden. Weitere Fragen werden darüber hinaus auf- geworfen, wie verhält es sich mit dem Mythos der »Entnazifizierung« in Ost- und Westdeutschland?