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Katina Schubert und Elke Breitenbach

Paragraph 129a StGB muss weg

Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Aufhebung des Haftbefehls gegen den Berliner Soziologen Andrej H. erklären die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert und das Mitglied des Parteivorstandes Elke Breitenbach:

Wir begrüßen das Urteil des Bundesgerichtshofes und erwarten, dass die absurden Paragraph 129a-Vorwürfe gegen ihn und weitere Wissenschaftler ebenfalls abgewiesen werden. Denn der Bundesgerichtshof kam zu der Einschätzung, dass es unwahrscheinlich sei, dass Andrej H. Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist. („Eine solche Wahrscheinlichkeit, dass er sich an einer terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich beteiligt hat, kann im Fall des Beschuldigten zur Zeit nicht bejaht werden…“ – Pressemitteilung BGH 154/2007).

Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit stadtentwicklungs- und sozialpolitisch brisanten Themen darf nicht a priori zu Terrorismusverdacht führen.

Wir fordern die sofortige Einstellung der 129a-Verfahren gegen Andrej H. und die weiteren Wissenschaftler sowie die anderen inhaftierten 129a-Verdächtigen.

Der § 129a - das zeigt sich an diesem Fall erneut - ist ein reiner Ermittlungs- und Einschüchterungsparagraph, der die Prinzipien des Rechtsstaats auf den Kopf stellt. Wir erneuern unsere Forderung nach Streichung des § 129a aus dem Strafgesetzbuch.


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