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Beschluss 2025/360

Einberufung Parteiratsberatung

Beschluss des Parteivorstandes vom 23. August 2025

Gemäß Bundessatzung §23 (3) beschließt der Parteivorstand eine Beratung des Parteirates.

Hierfür schlägt er den 15. September von 18 bis 20 Uhr mit folgendem Tagesordnungspunkt vor.:

  • Behandlung des Vorschlages des Parteivorstandes zu einer zentralen Kampagne der Linken gemäß §21 (3) e - (bundesweite Mietenkampagne)

Das Präsidium des Parteirats ist gebeten gemäß § 23 (4) die Beratung des Parteirats auf Grundlage dieses Beschlusses einzuberufen.


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