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Tobias Pflüger

KSK-Munitions-Rückgabe: Rücktritte oder Auflösung

Zur Affäre, dass auf Befehl des Kommandeurs des Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr umfangreich Waffen in Form einer Waffen-Rückgabe-Amnestie zurückgegeben werden konnten, erklärt Tobias Pflüger, stellvertretender Parteivorsitzender und verteidigungspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion:

Ich möchte wissen, wie es zu dieser Waffen- und Munition-Rückgabe-Amnestie kommen konnte. Wer hat diese Amnestie-Möglichkeit angeordnet und wer wurde darüber im Verteidigungsministerium informiert? Wie bewertet das Verteidigungsministerium die Situation, dass weit mehr Waffen und Munition als vermisst gemeldet wurden im Rahmen dieser Amnestie zurückgegeben wurden? Welche Strafverfahren wurden bisher gegen Waffen- und Munitionsdiebstahl beim Kommando Spezialkräfte eingereicht?

Sollte der KSK-Kommandeur für diese Munitions-Rückgabe-Amnestie verantwortlich sein, ist nicht mehr nur er nicht mehr haltbar und muss zurücktreten, sondern dann ist auch klar, dass das Kommando Speziakräfte nicht unter Kontrolle des Ministeriums ist. Von einem guten Wege, auf dem sich das KSK nach Angaben von Annegret Kramp-Karrenbauer befände und einer Bewährungschance, die das KSK nutze, kann dann ja wohl nicht die Rede sein. Dann muss das Kommando Spezialkräfte eben doch aufgelöst werden.

Sollte das Verteidigungsministerium von der Munition-Rückgabe-Amnestie gewusst haben oder sollte sie jemand von dort sogar angeordnet haben, ist der Rücktritt dieser Person, und das kann bis zur Ministerin gehen, unabdingbar.

Spätestens am Mittwoch im Verteidigungsausschuss muss durch die Ministerin selbst hier Aufklärung erfolgen. Die Linksfraktion hat den Punkt dort aufsetzen lassen.


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