Kinderkrankengeld für Mini-Jobber
Die Bundesregierung ist gefordert, schnell und unbürokratisch Hilfe für alle Eltern zu bieten. Eltern in Mini-Jobs und in prekären Beschäftigungen müssen den selben Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wie Eltern in regulären Beschäftigungsverhältnissen.
Eltern stehen in dieser Krise besonders unter Druck. Seit fast einem Jahr müssen sie immer wieder nicht nur Eltern sein, sondern auch Lehrerinnen oder Erzieher und das alles neben dem Job. Dass Eltern in regulären Beschäftigungsverhältnissen jetzt mehr Kinderkrankentage zur Verfügung haben, ist ein erster Schritt.
Allerdings lässt das noch immer alle Mini-Jobber und prekär Beschäftigte im Regen stehen. Das trifft gerade die Menschen, deren Einkommen schon vor der Krise kaum ermöglicht hat, Rücklagen zu bilden.
Mittelfristig muss die Lehre aus der Pandemie sein, prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu beenden und die Arbeitgeber über Sozialversicherungspflicht an der Absicherung aller Beschäftigter zu beteiligen.
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