Zum Hauptinhalt springen
Susanne Hennig-Wellsow

EuGH: Leiharbeit darf nach EU-Recht jahrelang dauern

Laut dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) besteht auch nach jahrelanger Tätigkeit als Leiharbeiter nach EU-Recht kein Anspruch auf Festanstellung. Nach deutschem Recht gelten 18 Monate Überlassungshöchstdauer, von denen aber durch Tarifverträge abgewichen werden kann.

Die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Susanne Hennig-Wellsow, erklärt dazu:

Das Urteil zeigt wie exzessiv Leiharbeit aufgrund der laschen Regeln reguläre Arbeit ersetzt. Dass ein Beschäftigter 55 Monate als Leiharbeiter bei der Daimler AG tätig sein darf, ist ein offensichtlicher Missbrauch von Leiharbeit. Es ist kein Wunder, wenn bei einem solchen Urteil die Arbeitgeber jubeln.

DIE LINKE fordert langfristig die Abschaffung von Leiharbeit. Bis Leiharbeit abgeschafft ist die gleiche Bezahlung plus 10% Flexibilitätszulage. Es wäre auch ein sinnvoller Zwischenschritt, wenn die Höchstüberlassungsdauer in Deutschland sich endlich auf den Arbeitsplatz statt auf den Beschäftigten beziehen würde.


Auch interessant