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Geschäftsführender Parteivorstand

Aufgaben und Zielsetzung

Laut Bundessatzung erledigt der Geschäftsführende Parteivorstand die laufenden politischen und organisatorischen Aufgaben und bereitet die Parteivorstandssitzungen vor. Er ist verpflichtet, den Parteivorstand über alle Beschlüsse und Maßnahmen zu informieren. Das Nähere zur Arbeit des Geschäftsführenden Parteivorstandes regelt die Geschäftsordnung des Parteivorstandes.

Dem Geschäftsführenden Parteivorstand gehören die vom Parteitag in Einzelwahl gewählten Mitglieder sowie zwei weitere Mitglieder an, die vom Parteivorstand gewählt werden.


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