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Beschluss 2021/157

Vorschlag Gewerkschaftsrat

Beschluss des Parteivorstandes vom 15. Mai 2021

Am 13. März 2021 hat der Parteivorstand u.a. den Gewerkschaftsrat beschlossen. Er besteht aus vom Parteivorstand berufenen Gewerkschaftsmitgliedern. Er tagt zweimal im Jahr und berät den Parteivorstand in gewerkschaftspolitischen Fragen. Er soll als Teil einer Struktur aus Gewerkschaftsrat, Gewerkschaftsdialog und Gewerkschaftsratschlag dabei helfen, den klassenpolitischen Fokus der Partei zu verstetigen und damit eine tatsächliche Verankerung zu verstärken.

Der Gewerkschaftsrat soll möglichst folgende Struktur erhalten:

  • 1 x Hauptamt des DGB
  • 8 x Hauptamt DGB-Gewerkschaften (1 Sitz pro Gewerkschaft)
  • 6 x Ehrenamt DGB Gewerkschaften
  • 3 x Wissenschaft
  • 2 x Bundestagsfraktion
  • 2 x Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • 2 x BAG Betrieb und Gewerkschaft
  • plus Bernd Riexinger als ehemaligen Parteivorsitzenden

Ehren- wie hauptamtliche Mitglieder der Gewerkschaften sollten Mitglieder der Linken sein, in Einzelfällen sollte eine Nähe zur Linken bestehen und eine Geschichte der Zusammenarbeit. Ehren- wie Hauptamt sollten innerhalb der Gewerkschaft entweder in für Die Linke strategisch wichtigen Kämpfen verortet sein und /oder einen guten Überblick über die Gesamtvorhaben ihrer Gewerkschaft haben und an für die Linke strategisch wichtigen Stellen arbeiten. Im Wissenschaftsbereich sollte ebenfalls eine Nähe zur Linken bestehen und eine Geschichte der Zusammenarbeit.

Der Gewerkschaftsrat behält sich vor, zu bestimmten Tarifrunden, Themen und Schwerpunktsetzungen Sachverständige aus den hier genannten Organisationen zur Beratung mit dem Parteivorstand hinzuziehen.

Die interne gewerkschaftspolitische Arbeitsstruktur der Partei, Fraktion und Stiftung nimmt regelhaft teil.