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Beschluss 2022/092

Einsetzung einer Reformkommission durch den Parteitag

Beschluss des Parteivorstandes vom 21. Mai 2022

Der Parteivorstand bestätigt den Antrag des Geschäftsführenden Parteivorstandes mit den markierten Änderungen (in kursiv):

 

Antrag an den Parteitag

Kommission zur Reform der Partei- und Entscheidungsstrukturen

Der Parteitag beruft eine Kommission zur Reform der Partei- und Entscheidungsstrukturen ein. Die Kommission erarbeitet bis zum Parteitag 2023 entscheidungsfähige Vorschläge. Dabei sollen u.a. geprüft werden:

  • eine Verkleinerung des Parteivorstands und des Geschäftsführenden Parteivorstandes (sofern nicht auf dem Parteitag schon beschlossen);
  • eine Weiterentwicklung des Bundesausschusses zu einem Gremium, das die Grundlinien der Politik zwischen den Parteitagen diskutiert und festlegt und Entscheidungsträgerinnen wie Landes- und Fraktionsvorsitzende, Vertreter*innen der Partei in Regierungen und die Zusammenschlüsse umfasst;
  • die Aufgabenbeschreibung und -teilung zwischen Parteivorstand und Bundesausschuss;.
  • weitere Anträge zur Struktur und zur Satzung, wie sie dem Erfurter Parteitag vorliegen oder z.B. zur weiteren Digitalisierung der Partei erforderlich sind.

 

Die Kommission besteht aus dem/der Bundesgeschäftsführer*in sowie drei weiteren Mitgliedern des Parteivorstandes, vier Vertreter*innen aus Landesvorständen und zwei Vertreter*innen der Zusammenschlüsse.

 

Begründung:

Die Größe des derzeitigen Parteivorstandes von 44 Mitgliedern ist das Produkt der Fusion von PDS und WASG, als es zwei Vorstände à 22 Mitglieder gab. Damit ist er einerseits so groß, dass Verantwortung innerhalb des Gremiums diffundiert und die Verbindlichkeit sinkt. Diskussions- und Entscheidungsprozesse von 44 Personen dauern naturgemäß sehr viel länger als bei einem kleineren Gremium. Der Parteivorstand muss viele operative Entscheidungen, dies wird durch die Größe des Gremiums erschwert.

Neben Parteivorstand und Bundesausschuss finden Beratungen des Geschäftsführenden Parteivorstands mit den Landesvorsitzenden statt. Zudem findet regelmäßig die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden statt. Darüber hinaus gibt es eine Abstimmungsrunde der Regierungsländer. Diese erfüllt die wichtige Aufgabe der Koordinierung im Vorfeld von Bundesratssitzungen, eine Einbeziehung und Diskussion von Aktivitäten und Initiativen der LINKEN in Regierungen in unsere generelle Politik findet jedoch nur ungenügend und sporadisch statt.

All diese Abstimmungsrunden haben eine wichtige Funktion. Sie finden jedoch in der Satzung keine Entsprechung. Ziel einer Reform unserer Parteistruktur sollte die Bündelung von Entscheidungsstrukturen und damit eine Erhöhung unserer politischen Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit sein. In der Vergangenheit gab es mehrmals Bedarf nach einem Gremium mit hoher Legitimität, das zwischen den Parteitagen wichtige Grundlinien – jenseits des operativen Politikgeschäfts – diskutiert und entscheidet. Dem bisherigen Bundesausschuss kommt diese Funktion in der aktuellen Satzung nicht zu.

Dem Parteitag liegen weitere Anträge zur Satzung und zur Strukturreform vor, die vermutlich nicht alle auf dem Parteitag bearbeitet werden können, aber für einen kommenden Parteitag diskutiert und geprüft werden sollen.