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Beschluss 2021/103 P.27 bzw. 178 P.08

„Ein-Klasse-Apparat“

Beschluss des Parteivorstandes vom 12. Dezember 2021

Der kommende Bundesvorstand hat Daten über die Parteistruktur zu erheben:

  • Über die Parteivorstände auf Europaebene, Bundesebene, Landesebene, Kommunalebene
  • Für die Vorsitzenden und Stellvertreter*innen dieser Gremien
  • Für die Schatzmeister*innen
  • Über die Mitglieder/Delegierten der Bundesparteitage/Landesparteitage
  • Über die Mitglieder des Bundesausschusses und der Landesausschüsse
  • Über die Kommissionen in Bund und Land.
  • Bei der Datenerhebung sind die folgenden Daten der Mitglieder der oben genannten Strukturen zu erheben:
  • Zahl der Mandatsträger*innen mit Angabe der Ebene (Europa, Bund, Land, Kommune)
  • Zahl der Angestellten der Mandatsträger*innen bzw. Fraktionen mit Angabe der Ebene (Europa, Bund, Land, Kommune)
  • Zahl der Angestellten der Partei (inklusive EL) mit Angabe der Ebene
  • Zahl der Angestellten der Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • Zahl der Angestellten in Firmen in Parteibesitz.
  • Bei allen erhobenen Daten ist aufzuschlüsseln, ob es sich um Vollzeit-/Teilzeitstellen handelt. Bei Anstellungsverhältnissen ist die Stundenzahl zu ermitteln (Zahl der Vollzeitstellen/Zahl der Teilzeitstellen mit der durchschnittlichen Arbeitszeit).

Auf allen erhobenen Ebenen der Partei ist die Anzahl wie prozentuale Zusammensetzung zu ermitteln.

Der kommende Vorstand legt diese Zahlen erstmals ein halbes Jahr nach seiner Wahl vor. Ein jährlicher Stichtag ist im Folgenden vom Parteivorstand festzulegen. Die Ergebnisse werden auf jedem Parteitag, auf dem die Vorstände neu gewählt werden, dem Parteitag mit der Einladung vorgelegt. Die Daten stehen auch den Ländern zur Verfügung.