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Beschluss 2021/103 G.25

Bevorteilung von Homöopathie beenden!

Beschluss des Parteivorstandes vom 11. April 2021

DIE LINKE will eine solidarisch finanzierte und faktenbasierte Gesundheitsversorgung. Sie fordert deshalb nicht nur ein Ende der Zwei-Klassen-Medizin und eine gesetzliche Krankenversicherung, in die alle einzahlen, sondern auch eine Erstattung aller nötigen Hilfsmittel – neben Rollstühlen etc. schließt das auch Brillen, Kontaktlinsen und Zahnersatz mit ein, die bisher nicht oder nur in geringen Teilen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Mittel und Therapien, deren Wirkung nicht nachgewiesen werden kann, sollen dagegen nicht von der Solidargemeinschaft finanziert werden, sondern bei Wunsch privat bezahlt werden. DIE LINKE erkennt den wissenschaftlichen Konsens, dass Homöopathie nicht über den Placeboeffekt hinaus wirkt, an und fordert deshalb:

  • Eine Aufhebung der Sonderstellung von Homöopathie und anderen sogenannten »Besonderen Therapierichtungen« durch das Arzneimittelgesetz, das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch und weitere Rechtsvorschriften.
  • Damit verbunden ein Ende der Sonderstellung von homöopathischen Mitteln im Registrierungs- und Zulassungsverfahren für Arzneimittel und folglich die Anwendung der normalen Zulassungsvoraussetzungen (Nachweis von Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit in wissenschaftlichen Studien).
  • Den Entzug der Zulassung für bereits auf dem Markt befindliche Homöopathika bei Nichterfüllung der neuen Zulassungsvoraussetzungen binnen eines Jahres.
  • Damit verbunden eine amtliche Gebührenordnung für homöopathische Behandlungen, die regelmäßig an die realen, aktuellen Kosten angeglichen wird.
  • Ein Ende der Erstattung von Homöopathie und anderer nicht-evidenzbasierter Behandlungsmethoden durch die gesetzlichen Krankenkassen.
  • Eine klare Deklaration der Inhaltsstoffe homöopathischer Mittel und ihrer Konzentration mindestens in deutscher Sprache sowie einen verpflichtenden Hinweis auf die nicht nachweisbare Wirkung über den Placeboeffekt hinaus.
  • Eine Verpflichtung zur Aufklärung der Patientinnen und Patienten sowie Kundinnen und Kunden über die fehlende Wirksamkeit von Homöopathika über den Placeboeffekt hinaus vor dem Verkauf oder der Verschreibung homöopathischer Mittel:
  • Eine regelmäßige stichprobenartige Überprüfung dieser Regelung durch eine unabhängige Behörde sowie eine Geldstrafe bei Verstößen.
  • Mehr Aufklärung über grundlegende medizinische Themen wie Homöopathie, Impfungen oder Organspende sowie eine Sensibilisierung für Esoterik, Anthroposophie und andere pseudowissenschaftliche oder kultische Bewegungen insbesondere an Schulen, im Medizin- und Pharmaziestudium.