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Beschluss 2021/151

Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Nordrhein-Westfalen

Beschluss des Parteivorstandes vom 15. Mai 2021

Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2022

  1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 23. März 2021 der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 1.039.840,00 Euro zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2022 zugestimmt hat.
  1. Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 1.039.840,00 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Nordrhein-Westfalen.