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Beschlüsse der Bundesschiedskommission

Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.

  • In dem Schiedsverfahren 1. des vermutlichen Antragstellers 2. der a bis e Beschwerdeführer 3. des Antragsgegners und Beschwerdegegners hat die Bundesschiedskommission am 31. März 2019 im Umlaufverfahren durch ihre Mitglieder beschlossen:

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, Jahre, Stichworte, 2019, Parteiausschluss, Sonstiges

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  • In dem Verfahren X. X., Kempten - Antragsteller und Beschwerdeführer gegen DIE LINKE, Landesverband Bayern, vertreten durch den Landesvorstand, München Beschwerdegegner und Antragsgegner hat die Bundesschiedskommission mit ihren Mitgliedern xxx nach der mündlichen Verhandlung vom 19.01.2019 im anschließenden Umlaufverfahren am 18.02.2019 folgenden Beschluss gefasst: Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der LSchK Bayern vom 05.08.2018 wird zurückgewiesen. Es wird der Austritt des Antragstellers aus der Partei „DIE LINKE“ gem. § 3 Abs. 3 Bundessatzung mit Wirkung vom 18.02.2019 festgestellt.

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, 2018, Austritt nach § 3 Bundessatzung, Parteiausschluss

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  • In dem Verfahren Die Linke, Landesverband Bayern, München - Antragsteller und Beschwerdegegner- gegen X. X., Grafenwöhr -Antragsgegner und Beschwerdeführer - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 24.02.2018 durch ihre Mitglieder XXX am 15.12.2018 folgenden Beschluss gefasst: 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 10.12.2017 wird der Beschluss der Landesschiedskommission Bayern vom 05.11.2017 aufgehoben; der Schiedsantrag wird zurückgewiesen. 2. Der Befangenheitsantrag des Antragsgegners gegen alle Mitglieder der Bundesschiedskommission wird als unzulässig verworfen

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, 2017, Befangenheit, Parteiausschluss

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  • In dem Verfahren Die Linke, Landesverband Bayern, München -Antragsteller und Beschwerdegegner- gegen X X , Grafenwöhr -Antragsgegner und Beschwerdeführer- wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 24.02.2018 durch ihre Mitglieder XXXX am 15.12.2018 folgenden Beschluss gefasst: Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 10.12.2017 wird der Beschluss der Landesschiedskommission Bayern vom 05.11.2017 aufgehoben; der Schiedsantrag wird zurückgewiesen.

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, 2017, Parteiausschluss

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  • In dem Schiedsverfahren des Beschwerdeführers und Antragsgegners hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Eilverfahren am 1. März 2019 beschlossen:

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, Jahre, Stichworte, 2019, Sonstiges

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  • In dem Schiedsverfahren des Kreisverbandes Hochsauerlandkreis, - Antragsteller und Beschwerdegegner - gegen Genossen X. X., Arnsberg - Antragsgegner und Beschwerdeführer - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission durch ihre Mitglieder nach mündlicher Verhandlung am 19. Januar 2019 im anschließenden schriftlichen Umlaufverfahren am 31. Januar 2019 beschlossen: Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Landesschiedskommission NRW vom 22. September 2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner ist nicht mehr Mitglied der Partei. Frühestens nach zwei Jahren kann er über einen Antrag beim Parteivorstand wieder eintreten.

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, 2018, Parteiausschluss

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  • In dem Verfahren X. X., Bruckmühl Beschwerdeführer und Antragsteller (AS) gegen DIE LINKE, Landesverband Bayern, Beschwerdegegner und Antragsgegner (AG) wegen Wahlanfechtung hat die Bundesschiedskommission (BSchK) am 19. Januar 2019 mit ihren Mitgliedern folgenden Beschluss gefasst: Die Beschwerde des AS gegen den Beschluss der Landesschiedskommission Bayern (LSchKBY) (ohne Geschäftszeichen) vom 04. Mai 2018 wird zurückgewiesen.

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, 2018, Wahlanfechtung DIE LINKE

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  • In dem Schiedsverfahren des Genossen X.X., Berlin, - Antragsteller und Beschwerdeführer (BF) - Verfahrensbevollmächtigte: RA. X.X., Berlin gegen den Genossen X. X. X., Sehnde, - Antragsgegner und Beschwerdegegner (BG) - Verfahrensbevollmächtigter: RA X.X-X, Oldenburg hat die Bundesschiedskommission durch ihre Mitglieder auf die mündliche Verhandlung vom 22. September 2018 am 15. Dezember 2018 folgenden Beschluss gefasst: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, 2018, Parteiausschluss

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  • In dem Verfahren des X. X., Neunkirchen Beschwerdeführer und Antragsteller (AS) gegen X.X., Püttlingen Beschwerdegegner und Antragsgegner (AG) wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission (BSchK) am 22. September 2018 nach der mündlichen Verhandlung vom 22. September 2018 mit ihren Mitgliedern xxx folgenden Beschluss gefasst: Die Beschwerde des AS gegen den Beschluss der Landesschiedskommission Saar (LSchKSL) vom 26.01.2018 zum Geschäftszeichen 011/A17 wird zurückgewiesen.

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, 2018, Parteiausschluss

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  • In dem Verfahren des Beschwerdeführer und Antragsteller gegen den Beschwerdegegner und Antragsgegner wegen Wahlanfechtung hat die Bundesschiedskommission am 19. Januar 2019 mit ihren Mitgliedern folgenden Beschluss gefasst:

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, Jahre, Stichworte, 2019, Wahlanfechtung DIE LINKE, Wahlen

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