Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
Im Beschwerdeverfahren G. L. und M. B. gegen den Nichteröffnungsbeschluss der Landesschiedskommission (LSchK) Niedersachsen vom 18.08.2007 in der Sache Anfechtung der Wahlen des Kreisverbandes Region Hannover vom 14.07.2007 hat die Bundesschiedskommission am 03.11.2007 beschlossen:
In dem Verfahren des Kreisvorstandes Augsburg gegen den Nichteröffnungsbeschluss der Landesschiedskommission Bayern vom 9.9.2007 in der Sache Parteiausschluss des Gen. P. F. - Antrag des Kreisvorstandes Augsburg vom 17.8.2007 hat die Bundesschiedskommission (BSchK) am 3.11.2007 beschlossen:
In dem Berufungsverfahren des Kreisverbandes St. Wendel gegen den Genossen S. hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren gem. § 13 Abs. 1 der Schiedsordnung (SchO) am 24.09.2007 beschlossen:
In dem Berufungsverfahren des Kreisverbandes St. Wendel gegen den Genossen S. hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren gem. § 13 Abs. 1 der Schiedsordnung (SchO) am 24.09.2007 beschlossen:
in dem Berufungsverfahren
des Antragstellers und Berufungsführers
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission am 15. September 2007 beschlossen:
in dem Berufungsverfahren
des Antragstellers und Berufungsgegners
gegen
den Antragsgegner 1 und Berufungsführer 1,
den Antragsgegner 2 und Berufungsführer 2,
den Antragsgegner 3 und Berufungsführer 3,
hat die Bundesschiedskommission am 15. September 2007 beschlossen:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, Jahre, 2007, Abgabe an LSchK, Sonstiges