Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
Im Beschwerdeverfahren
des Antragstellers
gegen den Nichteröffnungsbeschluss der Landesschiedskommission vom 2. Dezember 2007 im Anfechtungsverfahren des Antragstellers gegen den Satzungs- und Wahlordnungsbeschluss des
1. Landesparteitages des Landesverbandes vom 2. September 2007
hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE auf ihrer Sitzung am 1. März 2008 beschlossen:
Im Beschwerdeverfahren
des Antragstellers und Beschwerdeführers
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
hat die Bundesschiedskommission am 1. März 2008 folgenden Beschluss gefasst:
Im Verfahren
der Antragstellerin
gegen
den Antragsgegner
wegen
Anfechtung der Wahl des Vorstandes bei der Gründung des Kreisverbandes am 2. Juli 2007
hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 12. Januar 2008 beschlossen:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, Jahre, 2007, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Beschwerdeverfahren des Genossen H. S. gegen den Nichteröffnungsbeschluss der Landesschiedskommission Berlin im Verfahren Parteiausschluss der Genossin H. W.
hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE. auf ihrer Sitzung am 12.1.2008 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Beschwerdeverfahren des Genossen H. S. gegen den Nichteröffnungsbeschluss der Landesschiedskommission Berlin im Verfahren Parteiausschluss der Genossin S. S. hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE. auf ihrer Sitzung am 12.1.2008 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Beschwerdeverfahren des Genossen H. S. gegen den Nichteröffnungsbeschluss der Landesschiedskommission Berlin im Verfahren Parteiausschluss der Genossin Y. R. hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE. auf ihrer Sitzung am 12.1.2008 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Beschwerdeverfahren des Genossen H. S. gegen den Nichteröffnungsbeschluss der Landesschiedskommission Berlin im Verfahren Parteiausschluss des Genossen O. J. hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE. auf ihrer Sitzung am 12.1.2008 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Berufungsverfahren des Genossen W. B. gegen den Kreisverband Saarpfalz hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 12.01.2008 hinsichtlich des Verfahrens bezüglich der vorläufigen Maßnahme beschlossen:
Im Befangenheitsgesuch gegen den Vorsitzenden der Landesschiedskommission (LSchK) Rheinland-Pfalz, W. F., im Verfahren A. hat die Bundesschiedskommission am 12.01.2008 im schriftlichen Verfahren beschlossen: