Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Berufungsverfahren des Kreisverbandes St. Wendel gegen den Genossen S. hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren gem. § 13 Abs. 1 der Schiedsordnung (SchO) am 24.09.2007 beschlossen:
In dem Berufungsverfahren des Kreisverbandes St. Wendel gegen den Genossen S. hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren gem. § 13 Abs. 1 der Schiedsordnung (SchO) am 24.09.2007 beschlossen:
in dem Berufungsverfahren
des Antragstellers und Berufungsführers
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission am 15. September 2007 beschlossen:
in dem Berufungsverfahren
des Antragstellers und Berufungsgegners
gegen
den Antragsgegner 1 und Berufungsführer 1,
den Antragsgegner 2 und Berufungsführer 2,
den Antragsgegner 3 und Berufungsführer 3,
hat die Bundesschiedskommission am 15. September 2007 beschlossen:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, Jahre, 2007, Abgabe an LSchK, Sonstiges
in dem Berufungsverfahren
des Antragstellers und Berufungsgegners
gegen
den Antragsgegner und Berufungsführer
hat die Bundesschiedskommission am 15. September 2007 beschlossen:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, Jahre, 2007, Abgabe an LSchK, Sonstiges