Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Berufungsführers
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
wegen Ausschlusses aus der Partei DIE LINKE
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 12. Februar 2011 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Berufungsführers
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
wegen Ausschluss aus der Partei DIE LINKE
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 12. Februar 2011 beschlossen:
In dem Verfahren
der Antragsteller
gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission aufgrund mündlicher Verhandlung am 12. Februar 2011 beschlossen:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2010, Wahlanfechtung DIE LINKE
In den Verfahren
der Antragsteller
jeweils gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE am 08. Februar 2011 beschlossen:
In dem Verfahren
des Antragstellers und Beschwerdeführers
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 7. Februar 2011 entschieden:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2010, Wahlanfechtung DIE LINKE