Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren
der Antragstellerin
gegen
die Antragsgegnerin
wegen Anfechtung des Landesparteitages vom 11. Dezember 2010 einschließlich aller Wahlen und Abstimmungen und Festsetzung eines neuen Stichtages für die Delegiertenberechnung
wird der Antrag an die Landesschiedskommission verwiesen.
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers
gegen
die Antragsgegnerin
wegen Anfechtung des Landesparteitages vom 11. Dezember 2010 einschließlich aller Wahlen und Abstimmungen und Festsetzung eines neuen Stichtages für die Delegiertenberechnung
wird der Antrag an die Landesschiedskommission verwiesen.
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers
gegen
die Antragsgegnerin
wegen Anfechtung des Landesparteitages vom 11. Dezember 2010 einschließlich aller Wahlen und Abstimmungen und Festsetzung eines neuen Stichtages für die Delegiertenberechnung
wird der Antrag an die Landesschiedskommission verwiesen.
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2010, Abgabe an LSchK, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Verfahren
des Antragstellers und Beschwerdeführers
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
hat die Bundesschiedskommission am 7. März 2011 entschieden:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Beschwerdeführers
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
der Antragstellerin und Berufungsgegnerin
gegen
den Antragsgegner und Berufungsführer
wegen Parteiausschluss
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 13. Februar 2011 entschieden:
In dem Verfahren
des Antragstellers und Berufungsführers
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission am 13. Februar 1011 beschlossen:
In dem Verfahren
der Antragstellerin und Berufungsgegnerin
gegen
den Antragsgegner und Berufungsführer
wegen Wahlanfechtung
hat die Bundesschiedskommission am 13. Februar 2011 beschlossen:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2010, Wahlanfechtung DIE LINKE