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Beschlüsse der Bundesschiedskommission

Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.

  • In dem Schiedsverfahren A. S. und T. B. gegen BAG Queer, vertreten durch den Bundessprecher/innenrat, wegen Festlegung des Delegiertenschlüssels für die Hauptversammlungen in 2013/2014 hat die Bundesschiedskommission am 23.09.2012 folgenden Beschluss gefasst:

    Schlagwörter: 2012, Sonstiges

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  • In dem Schiedsverfahren C. S. gegen DIE LINKE.BAG Queer, vertreten durch den Bundessprecher/innenrat, wegen Festlegung des Delegiertenschlüssels für die Hauptversammlungen in 2013/2014 hat die Bundesschiedskommission am 23. September 2012 folgenden Beschluss gefasst:

    Schlagwörter: 2012, Sonstiges

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  • In dem Verfahren T. M. T. gegen DIE LINKE.Parteivorstand, dieser vertreten durch M. H., Bundesgeschäftsführer hat die Bundesschiedskommission am 23.08.2012 entschieden:

    Schlagwörter: 2012, Sonstiges

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  • In der Sache DIE LINKE, Kreisvorstand Neuwied, dieser vertreten durch Genossen G. W. gegen die Genoss/innen V. B., F. E., J. B.-W., R. Z., F. K., diese vertreten durch Dr. W. V. wegen Eröffnung eines Schiedsverfahren durch die Landesschiedskommission hat die Bundesschiedskommission am 23.08.2012 entschieden:

    Schlagwörter: 2012, Eröffnung

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  • In dem Verfahren DIE LINKE Lübeck gegen DIE LINKE.Schleswig-Holstein hat die Bundesschiedskommission auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 1. Juli 2012 entschieden:

    Schlagwörter: 2012, Satzung

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  • In dem Schiedsverfahren 1. A. S. und 2. T. B. - Antragsteller – gegen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) DIE LINKE.queer, vertreten durch den Bundesprecher/innenrat - Antragsgegnerin - wegen Wahlanfechtung hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 1. Juli 2012 folgenden Beschluss gefasst:

    Schlagwörter: 2012, Wahlanfechtung DIE LINKE

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  • In dem Schiedsverfahren des Genossen M. S. - Beschwerdeführer - gegen DIE LINKE. Brandenburg, Ortsverband Pritzwalk - Beschwerdegegner - wegen Zurückweisung des Verfahrens vor der Landesschiedskommission zwecks Annullierung der Vorstandswahlen des OV Pritzwalk vom 3.3.2012 hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE am 01.07.2012 beschlossen:

    Schlagwörter: 2012, Wahlanfechtung DIE LINKE

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  • In dem Schiedsverfahren des Genossen M. S. - Beschwerdeführer - gegen den Genossen H. W. - Beschwerdegegner - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE am 01.07.2012 beschlossen:

    Schlagwörter: 2012, Parteiausschluss

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  • In dem Verfahren C. S. - Berufungsführer - gegen S. K. - Berufungsgegner - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 5. Mai 2012 am 1. Juni 2012 im schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren) beschlossen:

    Schlagwörter: 2012, Parteiausschluss

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  • In dem Verfahren der Genossinnen und Genossen Dr. F. L., J. S., C. S. und S. Z.-F. - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen H. K. - Antragsgegner und Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 05.05.2012 am 01. Juni 2012 im schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren) beschlossen:

    Schlagwörter: 2012, Parteiausschluss

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