Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren F. E. gegen DIE LINKE.Landesvorstand Rheinland-Pfalz, vertr. d.d. Vorsitzenden W. F. und das Vorstandsmitglied A. E. wegen Vetorecht Landesparteirat bei Einstellung hauptamtlicher Mitarbeiter fasst die Bundesschiedskommission am 4. April 2012 folgenden Beschluss:
In dem Schiedsverfahren
der Antragsteller und Beschwerdegegner
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdeführer
wegen Vetorecht Landesparteirat bei Einstellung hauptamtlicher Mitarbeiter ergeht folgender Hinweisbeschluss:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Berufungsführers
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 12. November 2011 entschieden: