Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE, Kreisverband Weiden/Neustadt Tirschenreuth gegen DIE LINKE.Bayern wegen Aussetzung der Einberufung des Landesparteitages am 21.04.2012 nach Weilheim, hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 15.04.1012 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren DIE Linke.KV Aschaffenburg und Untermain - Beschwerdeführer - gegen U. B. - Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 15.04.2012 entschieden:
In dem Schiedsverfahren F. E. gegen DIE LINKE.Landesvorstand Rheinland-Pfalz, vertr. d.d. Vorsitzenden W. F. und das Vorstandsmitglied A. E. wegen Vetorecht Landesparteirat bei Einstellung hauptamtlicher Mitarbeiter fasst die Bundesschiedskommission am 4. April 2012 folgenden Beschluss:
In dem Schiedsverfahren
der Antragsteller und Beschwerdegegner
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdeführer
wegen Vetorecht Landesparteirat bei Einstellung hauptamtlicher Mitarbeiter ergeht folgender Hinweisbeschluss:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Berufungsführers
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 12. November 2011 entschieden: