Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In der Sache T. M. T. gegen DIE LINKE, Parteivorstand, dieser vertreten durch den Bundesgeschäftsführer, M. H. hat die am 9. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE.Verband Hansestadt Lübeck, - Beschwerdeführer – gegen DIE LINKE.Landesverband Schleswig-Holstein - Beschwerdegegner – hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE.Verband Hansestadt Lübeck - Beschwerdeführer - gegen DIE LINKE.Landesverband Schleswig-Holstein - Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE. Verband Hansestadt Lübeck - Beschwerdeführer – gegen DIE LINKE.Landesverband Schleswig-Holstein - Beschwerdegegner – hat die Bundesschiedskommission durch in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren M. S., Beistand: B.-C. K. - Beschwerdeführer und Antragsteller - gegen H. D. - Beschwerdegegner und Antragsgegner - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission (BSchK) aufgrund der mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren Genosse F. N. gegen DIE LINKE.LV Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesvorsitzenden und Genossin A. E. hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 08.12.2012 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren des Genossen S. S. - Antragsteller und Beschwerdeführer – gegen 1. DIE LINKE, Ortsverband Wadgassen und 2. DIE LINKE, Kreisverband Saarlouis - Antragsgegner und Beschwerdegegner – hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 8. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren des J. O. S. - Beschwerdeführer - gegen DIE LINKE.Landesverband Rheinland-Pfalz - Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren des J. H. - Beschwerdeführer – gegen DIE LINKE, Landesverband Rheinland-Pfalz - Beschwerdegegner – hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst: