Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren
des Genossen
- Antragsteller und Beschwerdeführer -
gegen Landesvorstand Niedersachsen
- Antragsgegner und Beschwerdegegner -
unter der weiteren Beteiligung von
der Genossin
- weitere Beteiligte zu 1 -
der Genossin
- weitere Beteiligte zu 2 -
wegen Nachrückreihenfolge bei einer Delegiertenwahl
hat die Bundesschiedskommission (BSchK) am 25. Mai 2024 beschlossen:
Schlagwörter:
2023, Wahlanfechtung DIE LINKE, Wahlen
In dem Schiedsverfahren
DIE LINKE – Landesverband Hamburg
Antragsteller und Berufungsgegner
gegen
den Antragsgegner
Antragsgegner und Beschwerdeführer
hat die BSchK auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 13. Januar 2024 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers
- Antragsteller (AS) -
gegen
Landesverband Nordrhein-Westfalen
- Antragsgegner (AG) -
hat die Bundesschiedskommission (BSchK)
am 13. April 2024 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren
– Antragsgegner und Beschwerdeführer –
gegen
– Antragsteller und Beschwerdegegner –
wegen Beschlussaufhebung
hat die Bundeschiedskommission am 25. Januar 2026 im Umlaufverfahren beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
– Antragsteller zu 1. und Beschwerdegegner zu 1. –
und
– Antragstellerin zu 2 und Beschwerdegegnerin zu 2 –
Verfahrensbeistand der Beschwerdegegner:
gegen
– Antragsgegner und Beschwerdeführer –
Verfahrensbeistand des Beschwerdeführers:
wegen Parteiausschlusses
hat die Bundesschiedskommission am 22. November 2025 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. Oktober 2025 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
Des Antragsteller (AS) und Beschwerdeführer -
gegen
den Antrags- und Beschwerdegegner (AG) -
hat die Bundesschiedskommission (BSchK)
am 13. April 2024 folgenden Beschluss gefasst:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, Einstellung des Verfahrens
In dem Schiedsverfahren der Antragstellerin zu 1. und Antragstellerin zu 2. gegen den Antragsgegner hat die Bundesschiedskommission am 21. Mai 2022 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
der
Antragstellerin zu 1.
und
Antragstellerin zu 2.
gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission am 21. Mai 2022 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
der
Antragsteller und Beschwerdeführer (BF)
gegen
die
Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (BG)
hat die Bundesschiedskommission (BSchK) am 21. Mai 2022 folgenden Beschluss gefasst: