Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In der Schiedssache des Genossen R. B. - Beschwerdeführer - gegen den Genossen J. S. - Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission auf ihrer regulären Tagung am 13. Oktober 2013 nach Beratung des Antrags folgenden Beschluss gefasst:
Die BSchK verkündete folgenden Beschluss:
Die Beschwerde der Antragsteller wird zurück gewiesen.
Der Beschwerdegegner bleibt Mitglied der Partei DIE LINKE.
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE.Kreisverband Aschaffenburg und Untermain, - Beschwerdeführer - gegen J. A. - Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2013 entschieden:
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE.Kreisverband Aschaffenburg und Untermain, - Beschwerdeführer - gegen C. G. - Beschwerdegegnerin - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2013 entschieden:
Im Schiedsverfahren des H. Z. gegen DIE LINKE.Stadtverband Gera hat die Bundesschiedskommission auf ihrer regulären Tagung am 10.08.2013 nach mündlicher Verhandlung folgenden Beschluss gefasst: Der Widerspruch vom 12.02.2013 gegen den Beschluss der Landesschiedskommission Thüringen vom 20.12.2012 wird zurückgewiesen.
In dem Verfahren der Genossin N. A. - Antragstellerin und Beschwerdeführerin - gegen die Genossin G. R. - Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 10.08.2013 folgenden Beschluss gefasst:
Im Eilverfahren T. L. - Beschwerdeführer und Antragsteller - gegen DIE LINKE.Landesverband Saar, Landesvorstand - Beschwerdegegner und Antragsgegner - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 29.06.2013 entschieden:
In dem Schiedsverfahren 1. der Genossin B. H. und 2. des Genossen J. R. und 3. des Genossen T. L. - Antragsteller und Berufungsgegner - gegen den Genossen G. K. - Antragsgegner und Berufungsführer - hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 03.12.2011 entschieden:
In dem Schiedsverfahren Genosse P. L. - Beschwerdeführer - gegen Genossen M. S. - Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 08.12.2012 beschlossen: