Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Verfahren
der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdeführer
hat die Bundesschiedskommission am 21. März 2015 im schriftlichen Verfahren den folgenden Beschluss gefasst:
In dem Verfahren
des Antragstellers
gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 14. Februar 2015 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Verfahren
der Beschwerdeführer und Antragsteller
gegen
den Beschwerdegegner und Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 14. Februar 2015 folgenden Beschluss gefasst:
Im Verfahren 1. des Genossen D. M., 2. des Genossen F. P., 3. der Genossin S. N., 4. des Genossen H. B., 5. der Genossin I. S., 6. des Genossen J. D., - Beschwerdeführer - gegen den Genossen H. T. A., - Antragsteller (AS) und Beschwerdegegner - wegen Wahlanfechtung hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 26. Januar 2015 folgenden Beschluss gefasst:
Im Verfahren des Genossen A. B., - Beschwerdeführer - gegen den Genossen H. T. A., - Antragsteller (AS) und Beschwerdegegner - wegen Wahlanfechtung hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 26. Januar 2015 folgenden Beschluss gefasst:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2015, Wahlanfechtung DIE LINKE
Im Verfahren des Genossen P. P., Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. A., - Beschwerdeführer - gegen den Genossen H. T. A., - Antragsteller (AS) und Beschwerdegegner - wegen Wahlanfechtung hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 26. Januar 2015 folgenden Beschluss gefasst:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2015, Wahlanfechtung DIE LINKE
J. O. S. - Antragsteller – gegen B. R. - Antragsgegner - behandelte die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE am 25. Januar 2014 die Beschwerde gegen die Landesschiedskommission Baden-Württemberg vom 27. Januar 2013.
In dem Verfahren Herrn L. B. - Antragssteller und Beschwerdeführer - gegen der Partei DIE LINKE.NRW, Kreisverband Düren - Antragsgegner und Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission nach mündlicher Verhandlung am 7. Dezember 2013 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Verfahren des Genossen R. –J. M., der Genossin M. B. - Antragsteller - gegen den Genossen J. J. - Antragsgegner - hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 07. Dezember 2013 beschlossen: