Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Beschwerdegegners
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdeführer
hat die Bundesschiedskommission am 3. Dezember 2016 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
des Antragsteller und Beschwerdegegner
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdeführer
wegen
Feststellung des Austritts aus der Partei (§ 3 Abs. 3 der Bundessatzung)
hat die Bundesschiedskommission am 15. Oktober 2016 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
der Antragsteller und Beschwerdeführer
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
wegen Parteiausschluss
hat die Bundesschiedskommission auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 10. September 2016 am 15. Oktober 2016 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Beschwerdeführers
der Antragstellerin und Beschwerdeführerin
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
wegen Parteiausschluss
hat die Bundesschiedskommission am 28. Mai 2016 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
der Beschwerdeführerin
gegen
den Beschwerdegegner
wegen Anfechtung der Wahl zum Vorstand des Stadtverbandes Chemnitz
hat die Bundesschiedskommission am 16. April 2016 im schriftlichen Verfahren beschlossen
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2016, Satzung, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren
des Beschwerdeführers
gegen
den Beschwerdegegner
wegen Anfechtung der Wahl zum Vorstand des Stadtverbandes Chemnitz
hat die Bundesschiedskommission am 16.April 2016 im schriftlichen Verfahren beschlossen:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2016, Satzung, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Beschwerdeführers
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
wegen Delegiertenschlüssel
hat die Bundessschiedskommission am 16. April 2016 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
des Beschwerdeführers und Antragstellers
gegen
die Beschwerdegegnerin und Antragsgegnerin
hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 16. April 2016 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
des Beschwerdeführers zu 2. und Antragsteller
gegen
die Beschwerdeführerin zu 1. und Antragsgegnerin
hat die Bundesschiedskommission am 16. April 2016 beschlossen:
1. Es wird festgestellt, dass der Antragssteller durch die Antragsgegnerin dadurch in seinen Rechten verletzt wurde, dass er am Mitgliederentscheid zum Koalitionsvertrag der Parteien DIE LINKE, SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 02. Dezember 2014 nicht teilnehmen durfte.
2. Es wird festgestellt, dass ein Mitglied der Landesschiedskommission Thüringen wegen der Besorgnis der Befangenheit nicht an der Entscheidung vom 28. September 2015 teilnehmen durfte.
3. Im Übrigen werden die Anträge und die Beschwerde des Antragstellers und die Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers
gegen
die Antragsgegnerin
wegen der Wirksamkeit der Beschlüsse zur Abwahl von Mitgliedern des Bundesprecher/innenrats auf der Delegiertenkonferenz der Antragsgegnerin vom 19. März 2016
hat die Bundesschiedskommission schriftlichen Verfahren gem. § 14 Schiedsordnung (SchO)
am 1. April 2016 entschieden:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2016, Sonstiges, Wahlanfechtung DIE LINKE