Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Verfahren
X. X. Beschwerdegegner (BG) und Antragssteller (AS)
gegen
Y. Y. Beschwerdeführer (BF) und Antragsgegner (AG)
hat die Bundesschiedskommission (BSchK) am 13. Januar 2018 im schriftlichen Verfahren durch die Mitglieder folgenden Beschluss gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Entscheidung der Landesschiedskommission Niedersachsen 31/2015 unwirksam ist. Der dem Verfahren 31/2015 zugrundeliegende Antrag auf Parteiausschluss des Genossen Y. Y. wird als unzulässig zurückgewiesen.
In dem Schiedsverfahren
Genosse X.X.
- Antragsteller und Beschwerdeführer –
gegen
DIE LINKE – Landesvorstand Sachsen, vertr. d.d.
- Antragsgegner und Beschwerdegegner-
wegen Verfahren zur Aktualisierung der Mitgliederlisten Landesweiter Zusammenschlüsse hat die Bundesschiedskommission am 23. April 2018 im schriftlichen Verfahren folgenden Hinweisbeschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren
1. der Genossin und 2. des Genossen
- Antragsteller und Beschwerdeführer -
gegen
DIE LINKE, Kreisverband Darmstadt-Dieburg, Kreisvorstand,
- Antragsgegner und Beschwerdegegner –
wegen Wahlanfechtung (Nominierung und Delegiertenwahl für öffentliche Wahlen)
hat die Bundesschiedskommission am 2. Mai 2018 durch ihre Mitglieder beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2018, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren des Kreisverbandes Lüchow Dannenberg - Beschwerdeführer -
gegen - Beschwerdegegner -
hat die Bundesschiedskommission durch ihre Mitglieder nach mündlicher Verhandlung vom 14.04.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Die Beschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen.
In dem Schiedsverfahren
- Beschwerdeführer -
gegen
den Kreisverband Siegen Wittgenstein- Beschwerdegegner -
hat die Bundesschiedskommission (BSchK) am 13. Januar 2018 durch die Mitglieder folgenden Beschluss gefasst:
Die Beschwerde gegen den Beschluss der Landesschiedskommission NRW vom 20. Mai 2017 (AZ: 2016-15) wird zurückgewiesen.
In dem Verfahren der Genossen - Antragsteller (AS) und Beschwerdeführer –
gegen
DIE LINKE – Kreisverband Trier-Saarburg - Antragsgegner (AG) und Beschwerdegegner -
wegen Neuansetzung einer Kassenprüfung hat die Bundesschiedskommission durch ihre Mitglieder im schriftlichen Verfahren am 23. April 2018 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
des Genossen – Antragsteller und Beschwerdeführer –
gegen
1. DIE LINKE - Ortsverband (Saarbrücken) - Malstatt -
2. DIE LINKE - Kreisverband Saarbrücken -
- Antragsgegner und Beschwerdegegner –
wegen Anfechtung von Wahlen und Beschlüssen
- BSchK/18/2017/B (LSchK Saar 05/2017) –
hat die Bundesschiedskommission (BSchK) am 13. Januar 2018 durch die Mitglieder folgenden Beschluss gefasst:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2017, Sonstiges, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren
des Genossen Antragsteller und Beschwerdeführer -
gegen
DIE LINKE – Kreisverband Hochsauerlandkreis – Kreisvorstand
- Antragsgegner und Beschwerdegegner -
Wegen
Anfechtung von Wahlen
hat die Bundesschiedskommission am 13. Januar 2018 durch ihre Mitglieder beschlossen:
1. Die von der Kreismitgliederversammlung des Antragsgegners am 1. April 2017 vorgenommene Wahl des Kreisschatzmeisters ist ungültig.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2017, Frauenquote, Wahlanfechtung DIE LINKE
gegen
den Bundesausschuss der Partei DIE LINKE,
Antragsgegner,
wegen der Anfechtung von am 16. Juni 2017 gefassten Beschlüssen des Bundesausschusses
AZ: BSchK/12/2017/A
hat die Bundesschiedskommission (BSchK) am 24. Februar 2018 mit ihren Mitgliedern folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren
- Antragstellerin –
gegen
- Antragsgegnerin -
wegen Wahlanfechtung
erlässt die Bundesschiedskommission durch ihre Mitglieder am 25.11.2017 folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Wahlanfechtung wird abgewiesen.
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2017, Wahlanfechtung DIE LINKE