Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren - Antragsteller und Beschwerdegegner – gegen - Antragsgegner und Beschwerdeführer - wegen Anfechtung von Beschlüssen hat die Bundesschiedskommission am 21. Oktober 2017 beschlossen:
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Landesschiedskommission Niedersachsen vom 1. Juli 2017 wie folgt abgeändert:
„Der Schiedsantrag ist unbegründet.“
In dem Schiedsverfahren - Beschwerdeführer - gegen - Beschwerdegegner –
hat die Bundesschiedskommission am 21. Oktober 2017 folgenden Beschluss gefasst:
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Streitgegenstand des im ersten Rechtszug bei der Landesschiedskommission ... anhängig gewesenen Verfahrens war die Wirksamkeit eines Beschlusses des Landesvorstands, durch den dem … bestimmte Befugnisse entzogen werden sollten.
In dem Schiedsverfahren
- Beschwerdeführer – gegen - Beschwerdegegner -
hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 18.09.2017 folgenden Beschluss gefasst: Die Beschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen.
Begründung:
der Entscheidung der Bundesschiedskommission liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Beschwerdeführer hält die Mitgliedschaft des Beschwerdegegners, der als Vorsitzender der Landesschiedskommission zugleich Mitarbeiter in der Fraktion DIE LINKE…. im Landtag ist, für unvereinbar mit der Bundessatzung bzw. Landessatzung
In dem Verfahren
Antragsteller
gegen
Antragsgegner
wegen der Anfechtung der Wahl zum Kreisvorstand
hat die Bundesschiedskommission beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2017, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Verfahren
der Genossin - Antragstellerin -
gegen
DIE LINKE. Parteivorstand - Antragsgegner -
wegen Anfechtung der Wahl von Mitgliedern der Bundesschiedskommission und
der Bundesfinanzrevisionskommission
hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 19.08.2017 beschlossen:
Der Antrag der Antragstellerin wird als unbegründet zurückgewiesen.
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, 2017, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Beschwerdeverfahren wegen Antrag auf Zurückweisung der Entscheidung der Landesschiedskom-mission NRW vom 01.10.2016 von
Beschwerdeführer, vormals Antragsgegner - AG,
den Beschluss der Landesschiedskommission NRW wegen Nichtaufnahme
in die Partei DIE LINKE von
In dem Schiedsverfahren
des Antragsstellers
gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 6. Mai 2017 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Beschwerdeführers
gegen
die Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin
wegen Wahlanfechtung
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 6. Mai 2017 entschieden:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, Jahre, 2017, Wahlanfechtung DIE LINKE
In den Verfahren
der Antragsteller und Beschwerdeführer
gegen
die Antragsgegner
auf Parteiausschluss
hat die Bundesschiedskommission am 11. April 2017 auf die mündliche Verhandlung vom 25. Februar 2017 folgende Beschlüsse gefasst:
In dem Beschwerdeverfahren
der Antragstellerin
gegen
die Antragsgegnerin
wegen Anfechtung der Vorstandswahlen in einem Kreisverband
hat die Bundesschiedskommission auf Grund der mündlichen Verhandlung am 1. April 2017 beschlossen: