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Mitglied werden

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Hier kannst Du sofort und online Deinen Eintritt in die Partei Die Linke erklären.

Du legst deinen Beitrag selbst fest. Eine Orientierung wie hoch dein Beitrag sein sollte findest du in unserer Beitragstabelle. Weitere Infos kannst du in unseren häufigen Fragen nachlesen.

Hiermit erkläre ich,

Die Angabe der Telefonnummer ist für uns wichtig, um möglichst schnell mit dir Kontakt aufnehmen zu können.

meinen Eintritt in die Partei Die Linke, Mitglied der Partei der Europäischen Linken (EL).

Ich bekenne mich zu den programmatischen Grundsätzen der Partei Die Linke, erkenne die Bundessatzung an und bin nicht Mitglied einer anderen Partei im Sinne des Parteiengesetzes.

Die Angaben werden von der Partei Die Linke in ihrer Bundesgeschäftsstelle und den Gliederungen entsprechend den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung zum Zwecke des Nachweises der Mitgliedschaftsvoraussetzung, der Nachweisführung gemäß Parteiengesetz, der statistischen Auswertung und innerparteilichen Kommunikation verarbeitet. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten unter www.die-linke.de/datenschutz/.

Häufige Fragen

Du kannst Mitglied der Linken werden, wenn du das 14. Lebensjahr vollendet hast, dich zu den programmatischen Grundsätzen der Partei bekennst, die Bundessatzung anerkennst und keiner anderen Partei im Sinne des Parteiengesetzes angehörst.

Die Mitgliedschaft wird schriftlich durch Eintritt in die Partei erworben und wird sechs Wochen nach dem Eintritt wirksam, sofern du der Beitragspflicht nachgekommen bist und kein Einspruch gegen die Mitgliedschaft erhoben wurde.

Grundsätzlich legst du deinen Beitrag selbst fest. Wir haben eine Beitragstabelle als Orientierungsrahmen. Das heißt, jedes Mitglied kann sich im Rahmen der Tabelle selbst einstufen und seinen Beitrag selbst festlegen – ohne Nachweispflicht.

Die Berechnung anhand der Tabelle hängt davon ab, wie viel du verdienst und wie hoch dein verfügbares Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben, Unterhaltspflichten und anderen besonderen Belastungen ist. Der Beitrag richtet sich also nach deinem Nettoeinkommen. Außerdem kannst du für eigene Kinder Beiträge nach Düsseldorfer Tabelle abziehen.

Als einzige Partei im Bundestag nehmen wir keine Spenden von  Unternehmen an. Deshalb sind wir auf höhere Mitgliedsbeiträge als andere  Parteien angewiesen, deine Mitgliedschaft soll aber nicht am Geldbeutel  scheitern!

Mitglieder ohne Einkommen (z.B. Schüler*innen) und  Transferleistungsbeziehende brauchen sich an der Tabelle nicht zu  orientieren, sie zahlen symbolisch 1,50€/Monat. Bei Härtefällen gibt es  zudem die Möglichkeit, auf Antrag vom Beitrag befreit zu werden. Darüber  entscheidet der zuständige Kreisvorstand.

Zur Beitragstabelle

Du bekommst im Jahr 2024 jeden Monat 1.900 € Netto auf dein Konto überweisen. Nach deiner Steuererklärung bekommst du allerdings 1200 € zurückerstattet (das entspricht also 100 € / 12 Monate = 100 € im Monat). Dein regelmäßiges, wiederkehrendes Monatseinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben beträgt also 1.900 € + 100 € = 2.000 €.

Allerdings hast du zwei Kinder (4 Jahre & 13 Jahre). Für diese kannst du festgelegte Unterhaltsbeträge abziehen. Wie viel das ist, hängt von deinem oben genannten Einkommen und dem Alter und der Anzahl der Kinder ab. Die genauen Beträge kannst du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. In unserem Beispiel kannst du für das 4‑jährige Kind 480 € und für das 13-jährige Kind 645 € abziehen. Das sind zusammen 1.125 €. Dein Monatseinkommen, das mit der Beitragstabelle abgeglichen wird, beträgt somit 2.000 € – 1.125 € = 875 €.

Mitglieder mit solchen Einkünften und Bezügen, die nicht aus diversen Bescheiden oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen abzulesen sind, z.B. mit Einkünften aus einer freiberuflichen Tätigkeit oder sonstigen Einkünften als Abgeordneter, nehmen bitte zur Ermittlung ihres Beitragsnettos den letzten Einkommensteuerbescheid, wählen dort den Gesamtbetrag der Einkünfte und ziehen ihre Vorsorgeaufwendungen, die festgesetzte Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag ab.
Hierbei sollten die Vorsorgeaufwendungen 35% des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht überschreiten, da diese Höhe in ein genähertes Verhältnis von Gesamtvorsorgeaufwendungen eines Arbeitnehmers gesetzt werden kann.
Funktionszulagen oder ähnliche Einnahmen sind bei der Beitragsermittlung zu berücksichtigen.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.

Als Mitglied hast du das Recht

► an der Meinungs- und Willensbildung der Partei mitzuwirken, dich über alle Parteiangelegenheiten zu informieren und zu diesen ungehindert Stellung zu nehmen,

► an Veranstaltungen, Wahlen, Abstimmungen und der Gremienarbeit der Partei teilzunehmen,

► an den Beratungen von Mitgliederversammlungen, Delegiertenkonferenzen und Vorständen aller Ebenen als Gast teilzunehmen und das Rederecht zu beantragen,

► Anträge an alle Organe der Partei zu stellen,

► dich mit anderen Mitgliedern zum Zwecke gemeinsamer Einflussnahme in der Partei zu vereinigen,

► an der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern für die Parlamente, kommunalen Vertretungskörperschaften und sonstigen Wahlämter mitzuwirken und dich selbst zu bewerben.

Kurz und gut: Als Mitglied bist du gleichberechtigter Teil der Partei und kannst dich politisch einbringen und aktiv werden. Die zahlreichen Genoss*innen stehen dir dabei nicht nur mit Rat und Tat, sondern auch mit Unterstützung und Ideen zur Seite.

Ja, auch die gibt es. Wenn du Mitglied der Partei Die Linke bist, solltest du natürlich

► die Grundsätze des Programms der Partei vertreten, die Satzung einhalten und andere Mitglieder und deren Rechte achten,

► die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Parteiorgane respektieren,

► regelmäßig den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag bezahlen,

► bei Wahlen für Parlamente, kommunale Vertretungskörperschaften und sonstige Wahlämter nicht konkurrierend zur Partei antreten.

Oder um es kurz zu machen: Sei solidarisch, ein Mitglied, das die demokratische Willensbildung und Mehrheitsentscheidungen respektiert und anderen Mitgliedern die gleichen Rechte zugesteht, wie dir selbst.

Zunächst einmal werden sich die Verantwortlichen der verschiedenen Ebenen bei dir melden, wie z.B. die für die Mitgliederbetreuung zuständigen Genoss*innen auf Kreisebene. Du bekommst Post von der Bundes- und Landespartei, in der dir die verschiedenen Möglichkeiten, dich einzubringen, noch mal erläutert werden. 

Außerdem bekommst du Einladungen zu Treffen der Partei bei dir in der Nähe. Die Genoss*innen stehen dir gerne zur Verfügung, um dich auf deinem Weg in die Strukturen der Partei zu begleiten. Und dann stehen dir alle Möglichkeiten offen, dich in die politische Arbeit einzubringen. Wir freuen uns darauf!

Ja, du kannst auch mit einem Lebensmittelpunkt im Ausland gern Mitglied unserer Partei werden und wir freuen uns über deine Unterstützung. Der Einfachheit halber werden alle Mitglieder, die im Ausland leben, in Berlin Mitte organisiert.

So geht's:

Um online einzutreten, fülle bitte das Formular aus. Gib deine Auslandsadresse an. Wähle bei „Landesverband” die Option „Ausland” aus. Bestätige anschließend die Bestätigungsmail innerhalb von 24 Stunden.

Für die Papierform gib einfach deine Adresse an und trage „Ausland” in das Kästchen „Bundesland” ein.

In unserer Satzung steht, dass alle Mitglieder unter 35 Jahren automatisch auch passive Mitglieder im Jugendverband linksjugend ['solid] sind.

Du kannst aber dieser passiven Mitgliedschaft einfach widersprechen. Schicke dazu einfach nach deinem Eintritt eine E-Mail an deinen Landesverband, der dich dann aus der Liste der passiven Mitglieder austragen wird. Du kannst auch direkt bei deinem Eintritt vermerken, dass du nur Mitglied der Partei werden möchtest.

Ja, du kannst beim Eintritt deinen gewählten Namen angeben. Laut unserer Satzung nach §10 (1) haben unsere Mitglieder das Recht, ihr Geschlecht und daraus unmittelbar abgeleitet auch ihren Vornamen zu ändern. Das ist auch ohne offizielle Änderung nach SBGG möglich. Entsprechend kannst du beim Eintritt auch deinen gewählten Namen verwenden.

Ein kleiner Hinweis dazu: Die Verwendung deines gewählten Namens führt dazu, dass dieser Name auf dem Nachweis über gezahlte Mitgliedsbeiträge und Spenden (Zuwendungsbescheinigung) erscheint. Dies ist nicht anders möglich und kann nachträglich – für das laufende Jahr – nicht geändert werden. Stimmen dein amtlicher Name und dein Rufname nicht überein, wird dies zur Folge haben, dass die Finanzämter die Zuwendungsbescheinigung nicht akzeptieren und deine Beiträge nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Entscheidung obliegt dir.

Wenn du weitere Fragen hast, die hier nicht aufgeführt sind, schreib uns einfach eine E-Mail an mitglieder@die-linke.de.

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