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Soziale Sicherheit für alle

Wir wollen einen starken, demokratischen Sozialstaat, der alle Menschen wirksam gegen die Lebensrisiken von Krankheit, Unfall, Alter, Pflegebedürftigkeit und Erwerbslosigkeit schützt. Corona hat die Lücken unserer sozialen Sicherungssysteme gezeigt: Für Hartz-IV-Bezieher*innen sind Mehrausgaben z.B. für Home-Schooling und Sicherheitsmasken nicht erschwinglich, schon die Regelbeträge sichern nicht gegen Armut. Freiberufler*innen bleiben ohne soziale Absicherung. Obdachlose in Sammelunterkünften sind hohen Infektionsrisiken ausgesetzt.  Die soziale Ungleichheit hat zugenommen. Wir wollen einen demokratischen Sozialstaat, der soziale Garantien gibt, das gesellschaftliche Leben durch soziale Dienstleistungen und öffentliche Infrastrukturen stärkt und für gute und planbare Erwerbsarbeit sorgt, die sicher ist und zum Leben passt. An einer Regierung, die Privatisierungen der Daseinsvorsorge oder Sozialabbau betreibt, deren Politik die Aufgabenerfüllung des öffentlichen Dienstes verschlechtert, werden wir uns nicht beteiligen.

Das sind die drei Säulen unseres Sozialstaats der Zukunft:

  1. Soziale Garantien für alle, die vor Armut schützen und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen: Wir stärken den Sozialstaat durch soziale Garantien auf Basis solidarischer Umlagesysteme, die alle Menschen wirksam gegen die Risiken des Lebens schützen. Wir garantieren einen guten Lebensstandard für alle in allen Lebensphasen und -situationen – auch in der Rente. Wir wollen einen garantierten Schutz vor Armut. Sanktionen und entwürdigende Antragsverfahren schaffen wir ab. Zusammengefasst wollen wir ein garantiertes Mindesteinkommen von 1.200 Euro in jeder Lebenssituation, in der es gebraucht wird.
  2. Soziale Dienstleistungen und öffentliche Infrastrukturen, die Zugang für alle ermöglichen: Soziale Dienstleistungen – z.B. im Gesundheits-, Pflege-, Bildungs- und Sozialwesen – und Öffentliche Infrastrukturen – z.B. Bibliotheken, Theatern, Schwimmbädern, Straßen, Nahverkehr – sind deshalb zentral für den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Als Teil des gesellschaftlichen Reichtums sind sie öffentliche Güter, die allen Mitgliedern der Gesellschaft zugutekommen und deshalb gemeinwohlorientiert verfasst sein sollen. Wir verstehen diese Dienstleistungen und Infrastrukturen als Sozialeigentum aller Bürger*innen.
  3. Ein "neues Normalarbeitsverhältnis" für gute und planbare Erwerbsarbeit, die sicher ist und zum Leben passt: Sinnhafte Erwerbsarbeit, kürzere Arbeitszeiten und Löhne, die für ein gutes, planbares und sicheres Leben reichen. So können wir auch die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zurückdrängen. Gute Arbeit sichert auch Steuereinnahmen und Versicherungsbeiträge für die Ausweitung des demokratischen Sozialstaates.

Soziale Garantien: Eine gerechte Versicherung gegen Erwerbslosigkeit

Erwerbslosigkeit in Deutschland ist durch die Corona-Krise wieder gestiegen. Der Anstieg fiel in den neuen Bundesländern höher aus als in den alten. Für viele Erwerbslose bedeutet das den Absturz in Hartz IV. Wer jahrelang in die Erwerbslosenversicherung eingezahlt hat, ist trotzdem von Armut bedroht. Lang erworbene Versicherungsansprüche werden vernichtet. Wir wollen eine Versicherung gegen Erwerbslosigkeit, die den zuvor erreichte Lebensstandard annähernd sichert. In die Versicherung zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber ein. Ziel unserer Verbesserungen der Erwerbslosenversicherung ist es, möglichst viele Menschen gut abzusichern. Dies schließt auch die Erwerbstätigen ein, die bislang von der gesetzlichen Erwerbslosenversicherung noch ausgeschlossen sind (z.B. Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen). Dazu erweitern wir das bereits bestehende Arbeitslosengeld I und führen ein neues Arbeitslosengeld Plus ein.

Das Arbeitslosengeld (ALG I) soll länger gezahlt und Ansprüche darauf schneller erworben werden:

  • Die aktuell geltende Regelanwartschaftszeit von 12 Monaten wollen wir auf vier Monate absenken, die Rahmenfrist von aktuell zwei auf drei Jahre verlängern. Bereits nach vier Monaten Erwerbstätigkeit besteht ein Anspruch auf zwei Monate ALG I. Nach dieser Mindestbeschäftigungsdauer erwerben Beschäftigte für jeweils zwei Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einen zusätzlichen Monat ALG I. Nach 24 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und einer Anspruchsdauer von 12 Monaten ALG ergibt sich pro Beschäftigungsjahr ein Anspruch auf einen zusätzlichen Monat ALG. Die Höhe des ALG I soll künftig 68 Prozent des bisherigen Nettoverdienstes betragen.
  • Zeiten der Qualifizierung und Weiterbildung bis zu einer Dauer von 24 Monaten mindern nicht die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld. Alle Erwerbslosen haben einen Anspruch auf qualifizierte Förderung und Weiterbildung. Das gilt unabhängig davon, wie lange sie erwerbslos sind.
  • Für ältere Erwerbssuchende wollen wir eine verlängerte Bezugsdauer des ALG I: Nach Vollendung des 50. Lebensjahres sollen es 18 Monate sein; nach Vollendung des 55. Lebensjahres sollen es 24 Monate sein und nach Vollendung des 60. Lebensjahres sollen es 36 Monate sein.
  • Sperrzeiten und Sanktionen werden ausnahmslos abgeschafft. Erarbeitete Versicherungsansprüche dürfen nicht verworfen werden. Auch wenn Beschäftigte selbst kündigen oder konkrete Arbeitsangebote ablehnen, dürfen keine Sperrzeiten oder andere Sanktionen drohen.

Wir führen ein neues Arbeitslosengeld Plus (ALG Plus) ein. Es schützt Erwerbslose vor deutlichen Einkommensausfällen nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I, weil es lohnbezogen ist. Das ALG Plus ist nicht einkommens- und vermögensgeprüft, da es beitragsfinanziert ist und es sich somit um Ansprüche aus der Erwerbslosenversicherung handelt.

  • Die Höhe des ALG Plus entspricht 58 Prozent des Nettoentgelts plus Inflationsausgleich. Das ALG Plus verhindert künftig, dass Erwerbslose nach einem Jahr Arbeitslosengeld ins Bodenlose fallen und bei Hartz IV landen. Damit beenden wir das Hartz-IV-Regime mit seinem sanktionsbewehrten und würdelosen Druck auf Erwerbslose, jede Arbeit annehmen zu müssen – mit verheerenden Folgen für die Betroffenen. Bei der Höhe des ALG Plus differenzieren wir nicht nach Familienstand, da wir eine eigenständige Absicherung von Kindern fordern (siehe Kindergrundsicherung unten).
  • Die Bezugsdauer des ALG Plus entspricht der Dauer des vorherigen Bezugs von Arbeitslosengeld. Arbeitslose, die mindestens 30 Jahre in der Arbeitslosenversicherung versichert waren, erhalten einen unbefristeten Anspruch auf ALG Plus. Bei einem Anspruch von weniger als 1.200 Euro (netto) wird mit der bedarfsgerechten und sanktionsfreien individuellen Mindestsicherung diese Leistungshöhe aufgestockt.
  • Arbeitsangebote an Erwerbslose müssen deren Qualifikationen angemessen sein und den beruflichen Werdegang und ihre Weiterbildungsinteressen berücksichtigen. Es gilt der Grundsatz "Gute Arbeit" und es darf keine Vermittlung in prekäre Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Leiharbeit) erfolgen.
  • Wir wollen ein Recht auf Erwerbsarbeit. Das schließt auch das Recht ein, eine konkrete Arbeit abzulehnen. Niemand darf gezwungen werden, gegen seine oder ihre Überzeugung eine bestimmte Erwerbsarbeit anzunehmen.
  • Wir wollen neue Perspektiven für Menschen, die derzeit keiner regulären Beschäftigung nachgehen können, auch aufgrund körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen. Dafür schaffen wir einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit zusätzlichen existenzsichernden, sozialversicherungspflichtigen und tariflich abgesicherten Arbeitsplätzen. Sie sollen Stadtteilzentren, Initiativen und kulturelle Projekte stärken. Sie müssen sich an den regionalen Gegebenheiten sowie den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Erwerbslosen ausrichten. Die Entlohnung darf den Mindestlohn und einen Bruttolohn von monatlich mindestens 1.560 Euro (Vollzeit) nicht unterschreiten. Die Angebote sind für die Erwerbslosen freiwillig.

Eine bedarfsgerechte und sanktionsfreie individuelle Mindestsicherung

Wir wollen das Hartz-IV-System abschaffen und es ersetzen durch gute Arbeit (vgl. Kapitel Gute Arbeit) eine bessere Erwerbslosenversicherung (siehe oben) und eine bedarfsgerechte individuelle Mindestsicherung ohne Sanktionen. Um sicher gegen Armut zu schützen, muss sie derzeit 1.200 Euro betragen. Sie gilt für Erwerbslose, aufstockende Erwerbstätige, Langzeiterwerbslose und Erwerbsunfähige ohne hinreichendes Einkommen oder Vermögen. Sonderbedarfe, z.B. für chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderungen, werden im Rahmen der Solidarischen Gesundheitsversicherung bzw. des Bundesteilhabegesetzes gewährt. Die Höhe der sanktionsfreien Mindestsicherung muss jährlich entsprechend den Lebenshaltungskosten angehoben werden (Inflationsausgleich). Einmal in der Legislaturperiode wird die Höhe der Mindestsicherung überprüft, wobei sichergestellt sein muss, dass gesellschaftliche Teilhabe und Schutz vor Armut garantiert sind. Für Kinder wollen wir eine eigenständige Grundsicherung einführen (siehe unten).

Alle Personen, die sich gegenwärtig in Deutschland aufhalten, haben ein Recht auf existenzsichernde Sozialleistungen. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird abgeschafft. Asylbewerber*innen und hier lebende EU-Bürger*innen werden in die individuelle Mindestsicherung einbezogen.

Sofortmaßnahmen: Erhöhung der Regelsätze und Abschaffung der Sanktionen

Als Zwischenschritt bis zur Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung wollen wir die sofortige Erhöhung der derzeitigen Grundsicherungsleistungen auf 658 Euro plus die Übernahme der Wohn- und Stromkosten in tatsächlicher Höhe. Zudem fordern wir für die Dauer der Corona-Pandemie einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro für alle Bezieher*innen von "Hartz IV" und Grundsicherung. Diese Forderung teilen wir mit vielen Sozialverbänden und Gewerkschaften.

  • Langlebige Gebrauchsgüter wie Kühlschrank und Waschmaschine (sogenannte Weiße Ware) sind nicht vom Regelbedarf abzudecken. Ihre Anschaffung muss im Bedarfsfall voll übernommen werden.
  • Die Mittel für Mobilität müssen den realen Preisen entsprechen. Wir treten für ein Sozialticket im öffentlichen Nahverkehr ein. Perspektivisch wollen wir einen entgeltfreien öffentlichen Nahverkehr für alle.

Alle bisherigen Bundesregierungen haben gezielt kleingerechnet, was der Mensch zum Leben braucht. Damit muss Schluss sein. Da sind wir uns mit vielen Sozial- und Fachverbänden einig.

  • Die Kosten der Unterkunft und Heizung in einem Maße übernommen werden, dass dem tatsächlichen Angebot an Wohnungen vor Ort entspricht (und nicht nur die vom Jobcenter als "angemessen" erachteten). Aktuell werden die angemessenen Wohnkosten von den Kommunen oft viel zu niedrig angesetzt.
  • Das bisherige Prinzip der sog. Bedarfsgemeinschaften ist nicht mehr zeitgemäß. Wir wollen es durch individuelle Ansprüche (unter Beachtung der gesetzlichen Unterhaltsansprüche) ersetzen.
  • Schulpflichtige Kinder im Leistungsbezug sollen als Sofortmaßnahme einen einmaligen Zuschuss für Computer, Drucker und weitere IT-Ausstattung bekommen. Der Zuschuss soll 500 Euro betragen und über das Bildungs- und Teilhabepaket gewährt werden, damit er alle Familien erreicht, die Hartz IV oder Grundsicherung beziehen. Den IT-Zuschlag überführen wir in unsere eigenständige Kindergrundsicherung, sobald sie aufgebaut ist (vgl. unten).

Sanktionsfreiheit! Alle Sanktionen, also Kürzungen des Existenzminimums, müssen ausgeschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5.November 2019 bereits eine notwendige rote Linie gegen die bisherige Sanktionspraxis gezogen. Das Grundrecht auf soziale Teilhabe muss auch für Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen umgesetzt werden.

  • Die bisherigen Sanktionsregelungen im SGB II sowie die Leistungseinschränkungen im SGB XII müssen gestrichen werden. Das sozialkulturelle Existenzminimum ist ein Grundrecht und darf nicht durch Sanktionen unterschritten werden.
  • Damit auch Menschen mit geringem Einkommen rechtlicher Beistand ermöglicht wird, fordern wir den Ausbau der Prozesskosten- und Beratungshilfe. Wir wollen die Kriterien für die Bewilligung, den Einsatz von Einkommen und Vermögen wie auch die Mutwilligkeitsklausel verändern. Zudem setzen wir uns für gebührenfreie und unabhängige Beratungsstellen ein. Damit niemand allein zum Amt muss und um den Austausch von Betroffenen zu erleichtern braucht es ein bundesweites Netz an selbstorganisierten Sozialberatungsstellen. Deren Betrieb muss durch Bundeszuschüsse finanziert werden.

Prekäre Beschäftigung und Erwerbslosigkeit, hohe Mieten und Krankheit treiben die Menschen in die Armuts- und damit zwangsläufig auch in die Schuldenfalle. Die Reform des Verbraucher- Insolvenzverfahrens von 2020 ist nicht ausreichend. Wir sagen: Raus aus der Schulden- und Armutsfalle!

Menschen, die schon durchgehend seit mindestens 72 Monaten im »Schuldturm« (öffentliches Schuldnerverzeichnis) eingetragen sind, sollen eine verkürzte vollständige Restschuldbefreiung von 12 Monaten erhalten.

Wir wollen Schulden verhindern, bevor sie entstehen. Dafür wollen wir Schuldnerberatungsstellen stärken und eine mobile Schuldnerberatung in ländlichen Gebieten einführen. Wir wollen kostenfreie juristische Hilfe für jeden betroffenen Verbraucher ohne Bedingungen.

Alle in der Partei DIE LINKE sind dem grundlegenden Ziel verpflichtet, alle Menschen sicher vor Armut zu schützen und gesellschaftliche Teilhabe zu garantieren. Diese Garantie macht für viele die Idee eines Grundeinkommens attraktiv. Für uns ist sie der Grund, uns für ein sanktionsfreies Mindesteinkommen von 1.200 Euro einzusetzen, für alle, die es brauchen: ob in Rente, Bafög, Kurzarbeit oder Erwerbslosigkeit – niemand soll weniger haben. Wir führen die gesellschaftlichen Diskussionen um ein bedingungsloses Grundeinkommen kontrovers und entscheiden kommenden Jahr mit einem Mitgliederentscheid, ob wir unsere Haltung dazu ändern.

Kinderarmut überwinden: Kindergrundsicherung

Kinderarmut ist immer Einkommensarmut der Eltern. Eine gute soziale Infrastruktur, gute Löhne und soziale Garantien sind wichtige Bestandteile im Kampf gegen Kinderarmut. Dazu kommen eine starke Kinder- und Jugendhilfe und eine armutsfeste Kindergrundsicherung. Wir beseitigen Kinder- und Jugendarmut mit zwei Ansätzen:

  • mit finanzieller Unterstützung der materiellen und monetären Armut
  • mit infrastrukturellen Angeboten (ÖPNV, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Musikschulen, Bibliotheken etc.) werden Türen geöffnet und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hergestellt– niedrigschwellig, barrierefrei, wohnortnah im Lebensumfeld und möglichst gebührenfrei.

Gemeinsam mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Akteuren fordern wir eine eigenständige Kindergrundsicherung. Sie muss leicht verständlich, transparent, gerecht und sein:

  • Jedes Kind ist gleich viel wert. Wir erhöhen das Kindergeld für alle Kinder auf 328 Euro monatlich. Es wird einkommensunabhängig an alle Familien gezahlt.
  • Kinderarmut überwinden. Kinder aus armen Familien erhalten zusätzlich zum Kindergeld einen altersgestaffelten Zuschlag bis zu 302 Euro. Der Zuschlag richtet sich an Kinder, deren Eltern auf Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind bzw. durch niedriges Erwerbseinkommen lediglich ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können. Der Zuschlag ist altersgestaffelt, denn Grundschulkinder brauchen mehr als Kindergartenkinder und Jugendliche mehr als Grundschulkinder.
  • Tatsächliche Unterkunftskosten berücksichtigen. Für Kinder mit Anspruch auf den Zuschlag werden ggf. höhere Wohn- und Heizkosten übernommen.
  • Einmalige und besondere Bedarfe anerkennen. Zudem werden einmalige und besondere Bedarfe (z.B. für Klassenfahrten, IT-Ausstattung, Umzugskosten) für Kinder anerkannt, die den Zuschlag bekommen.

Die Kindergrundsicherung gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für junge Volljährige bis zur Vollendung ihrer ersten Schulausbildung (inkl. Abitur). Mit unserer Kindergrundsicherung ersetzen wir die bestehenden bürokratischen, restriktiven und intransparenten sozialen Sicherungssysteme für Kinder einkommensarmer Familien. Der Unterhaltsvorschuss bleibt bestehen. Die Kindergrundsicherung ist eine Leistung des Kindes. Sie wird weder beim Bezug von Sozialleistungen noch innerhalb des Steuerrechts als Einkommen der Eltern oder anderer Haushaltsangehöriger angerechnet.

Die Angebote für Kinder und Jugendliche zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur persönlichen Entwicklung wollen wir ausbauen – barrierefrei, lebensnah und möglichst gebührenfrei. Die Kommunen sind entsprechend finanziell zu unterstützen, um Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Sportanlagen, Frei- und Hallenbäder, Kultur- und Bildungseinrichtungen vorzuhalten sowie den ÖPNV stärker auf die Bedürfnisse der jungen Menschen auszurichten.

Familien dort unterstützen, wo sie es brauchen

Niedrige Löhne und Erwerbslosigkeit haben Familien-, Kinder- und Jugendarmut zur Folge. Besonders dramatisch ist die Situation für alleinerziehende Mütter und Väter, die sich im Hartz-IV-Bezug befinden. LINKE Familienpolitik zielt darauf, allen Menschen ein gutes, planbares Leben ohne Zukunftsangst zu ermöglichen – für alle Familienformen unabhängig der Herkunft, sexuelle Orientierung und geschlechtlichen Identität (vgl. Kap. Reproduktive Gerechtigkeit). Dafür wollen wir soziale und öffentliche Infrastrukturen und Dienstleistungen ausbauen, gute soziale Sicherungen einführen und Familie und Beruf besser vereinbar werden.

  • Gebührenfreie öffentliche Kinderbetreuung für Kinder aller Altersgruppen: Eltern brauchen Betreuungseinrichtungen, die flexible Öffnungszeiten haben, damit eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist. Gleichzeitig brauchen Beschäftigte gute Arbeitsbedingungen, gute Löhne und bessere Betreuungsschlüssel. Die öffentlichen Betreuungsangebote insbesondere für Kinder ab dem ersten Lebensjahr müssen ausgebaut werden, damit ihr Rechtsanspruch auf pädagogische Förderung eingelöst werden kann (vgl. Kapitel Bildung).
  • Mindestelterngeld, längere Laufzeit: Um Familie und Beruf besser zu vereinbaren, wollen wir den Elterngeldanspruch auf 12 Monate pro Elternteil (bzw. 24 Monate für Alleierziehende) verlängern. Der Elterngeldanspruch gilt individuell und ist nicht auf den anderen Elternteil übertragbar. Er gilt bis zum siebten Lebensjahr des Kindes. Außerdem wollen wir den Mindestbetrag des Elterngelds auf 400 Euro und beim ElterngeldPlus entsprechend auf 200 Euro anheben.
  • Keine Anrechnung des Elterngeldes auf Transferleistungen Seit 2011 wird Elterngeld z.B. auf Hartz IV angerechnet. Insbesondere Familien mit geringem oder gar keinem Einkommen, die auf eine staatliche Unterstützung angewiesen sind, sind seitdem von der Leistung ausgeschlossen.
  • Arbeitszeitmodelle, die es Müttern und Vätern ermöglichen, ihren Beruf mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Statt einer Flexibilisierung von Arbeitszeit, die sich lediglich an betrieblichen Erfordernissen orientiert, brauchen die Beschäftigten Zeitautonomie und eine Erwerbsarbeit, die zum Leben passt und sich an die Anforderungen der unterschiedlichen Lebensphasen anpassen kann (vgl. Kap. Arbeit, familienfreundliche Arbeitszeiten)
  • Eltern brauchen besonderen Kündigungsschutz bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes.
  • Mehr Kinderkrankentage: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Kinderkrankentage befristet bis Ende 2021 für gesetzlich versicherte Elternteile um zehn weitere Tage je Kind und für Alleinerziehende um zusätzlich zwanzig Tage je Kind verlängert. Wir wollen eine dauerhafte Verlängerung der Kinderkrankentage. Dies muss auch für Beschäftigte in Mini- und Midijobs, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen gelten!
  • familienfreundliche Steuermodelle statt Ehegattensplitting. Das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum soll zwischen Eheleuten bzw. Lebenspartner*innen übertragbar sein soll.
  • Im Sorge- und Umgangsrecht muss das Kindeswohl in den Mittelpunkt stehen und soll weiterhin im Einzelfall geprüft werden.
  • Mehr Personal in Jugendämtern: Eltern benötigen fachkundige Beratung und Begleitung. Dies ist Aufgabe der Jugendämter, die sie wegen Personalmangel und Unterausstattung oft nicht leisten können. Wir fordern eine bedarfsgerechte personelle und sachliche Ausstattung von Jugendämtern. Dies gilt insbesondere für psychologisches Personal sowie Mediator*innen.

Alleinerziehende und Ein-Eltern-Familien stärken

Das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden und ihren Kindern liegt bei über 40 Prozent, alleinerziehende Mütter sind am stärksten betroffen. Beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit, Teilhabe am öffentlichen Leben und Chancengerechtigkeit für Kinder in der Bildung werden Alleinerziehende vielfältig diskriminiert.

  • Wir wollen den Bezug des Unterhaltsvorschusses bis zum Abschluss der Schulbildung oder Ausbildung und mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ohne Einschränkungen ausweiten. Das Kindergeld soll nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden statt wie jetzt zu 100 Prozent. Unterhaltsvorschuss und Kindergeld dürfen nicht auf die SGB II-Leistungen angerechnet werden.
  • Getrenntlebende Eltern, die sich den Umgang mit dem Kind teilen und Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") beziehen, müssen sich nach aktueller Rechtsprechung den Regelsatz für das Kind teilen. Die bestehende Armut wird dadurch noch verschärft und die Beziehung zwischen den Eltern stark belastet. Denn bestimmte Fixkosten bleiben im Haushalt bestehen, auch wenn das Kind mehrere Tage beim anderen Elternteil ist. Wir wollen deshalb beiden Elternteilen einen pauschalen Umgangsmehrbedarf in Höhe von einem Viertel des Regelsatzes für das Kind zusprechen. Außerdem wollen wir, dass bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft und Heizung das Kind als Mitglied beider Haushalte zu betrachten ist und die entsprechenden Angemessenheitsgrenzen anzuwenden sind.

Selbstbestimmt im Alter

Wie die Menschen im Alter leben wollen, in wohlverdienter Ruhe, aktiv und politisch engagiert oder einbezogen in Familie oder andere solidarische Beziehungen, muss ihre freie Entscheidung sein. Dabei müssen ältere Menschen in allen sie betreffenden Lebensbereichen einbezogen werden – als Expert*innen ihres Lebens. Wir streiten für eine solidarische Gesellschaft, in der die Jungen und Alten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine Gesellschaft, in der Menschen in Würde altern können (vgl. Kapitel Rente).

  • Altersgerechte, gemeinnützige (z.B. genossenschaftliche), inklusive und vielfältige Wohn- und Betreuungsformen schaffen. Sie sollen das Zusammenleben unterschiedlicher Generationen, Nationalitäten, Religionen, Geschlechter, sexueller Orientierungen und Befähigungen ermöglichen. Ältere Menschen sollen so lange wie gewünscht in ihrer eigenen Wohnung und im gewohnten Wohnumfeld bleiben können.
  • Wirksame Hilfen und Konzepte gegen soziale Isolation und Einsamkeit im Alter
  • Gute und menschenwürdige gesundheitliche Versorgung mit Aufklärung und gesundheitlicher Selbstbestimmung der Menschen. Die gesundheitliche und pflegerische Betreuung muss professionell, wohnort- und patientennah sein und zur kommunalen Pflichtaufgabe gemacht werden.
  • Mitbestimmungsrechte für Senior*innen auf Bundes-, Länder-, Kreis- und Kommunalebene wollen wir stärken.
  • Gute Infrastruktur: Auch in ländlichen Regionen und in Pflegeheimen müssen Menschen Zugang zu öffentlichem Nahverkehr, Rufbussen und schnellem Internet ermöglicht. Digitale Teilhabe ist eine Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Wohngebiete müssen für ältere Menschen barrierefrei sein.