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Gute Rente, gutes Leben – solidarische Erwerbstätigenversicherung

Wir wollen eine gesetzliche Rente, die den Lebensstandard wieder sichert und vor Armut schützt. Das ist für viele Menschen die Grundlage für ein sorgenfreies und selbstbestimmtes Leben. Forderungen, dass wer länger lebt, erst später in Rente gehen soll, weisen wir zurück. Die Rente darf nicht über Kapitalmärkte "gesichert" werden – dann ist sie unsicher. Sie muss zu gleichen Teilen von Unternehmen und Beschäftigten finanziert werden. Noch in den 1990er Jahren lag das Rentenniveau bei bis zu 72 Prozent, jetzt soll es bis auf 43 Prozent sinken. Das ist ein Programm der Bundesregierung für Altersarmut!

Wir wollen den Rentenabbau beenden und das Garantieversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherstellen. Drei zentrale Maßnahmen sind der Einstieg:

  1. Als Sofortmaßnahme heben wir das Rentenniveau auf 53 Prozent an. Das bedeutet in Geld: Wer derzeit die aktuelle Durchschnittsrente von 1.048 Euro bekommt, erhält dann 1.152 Euro, also 104 Euro mehr im Monat. Das Rentenniveau von derzeit 48,21 Prozent kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden. Das kostet Beschäftigte und Arbeitgeber*innen bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.379 Euro nur je 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riesterrente (120 Euro) kann dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 87 Euro mehr in der Tasche. Bei der Rentenanpassung stellen wir die Lohnbezogenheit wieder her.
  2. Als LINKES Kernprojekt erweitern wir die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Alterssicherung für alle Erwerbstätigen. Dazu haben wir ein Konzept entwickelt, das Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Solidität und Stabilität verbindet. Wir stärken damit die Alterssicherung für alle Erwerbstätigen und verhindern Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Unser Konzept der solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Managerinnen und Manager und Politikerinnen und Politiker. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Mit anderen Worten: Wir machen aus der bisherigen Arbeitnehmer -Versicherung eine Erwerbstätigenversicherung.
  3. Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro für all jene ein, die trotz der Reformmaßnahmen eine zu niedrige Rente haben, um davon leben zu können. Denn wer heute auf lange Phasen mit schlechten Löhnen, Erwerbslosigkeit oder Krankheit zurückblicken muss, hat trotzdem Anspruch auf ein würdevolles Leben im Alter. Die Solidarische Mindestrente wird deshalb an alle Menschen im Rentenalter und bei Erwerbsminderung als Zuschlag – im Einzelfall auch als Vollbetrag – von der Rentenversicherung gezahlt, die weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen im Alter haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. Die Unterhaltsansprüche nach dem BGB werden berücksichtigt. Mit Vermögensfreibeträgen stellen wir sicher, dass soziale Härten vermieden werden und normales, selbstgenutztes Wohneigentum unangetastet bleibt. Unser Versprechen lautet: Niemand soll im Alter von weniger als 1.200 Euro leben müssen. Die Höhe der Solidarischen Mindestrente wird regelmäßig am 1. Juli eines jeden Jahres im selben Maße erhöht, wie alle anderen gesetzlichen Renten auch.

Wir wollen weitere zügige Verbesserungen bei der Rente durchsetzen. Unser Rentenkonzept sieht vor:

  • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die von der Großen Koalition beschlossene sogenannte »Grundrente« greift hier zu kurz. Wir wollen die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit dreizehn Euro Stundenlohn und mehr erhielten dann in der Regel eine Rente von mehr als 1.200 Euro. Eine Einzelhandelskauffrau mit einem Gehalt von 2.200 Euro brutto hätte dadurch monatlich etwa 203 Euro mehr Rente – ohne eine Einkommensprüfung! Davon würden vor allem Frauen und Ostdeutsche profitieren.
  • Ausbildungszeiten werden besser anerkannt und führen zu höheren Renten.
  • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege bewerten wir höher, damit sie nicht zu Armutsrenten führen.
  • Für jedes Kind werden drei Entgeltpunkte – das sind zurzeit über 102 Euro sogenannter "Mütterrente" – auf dem Rentenkonto gutschreiben. Egal, ob ein Kind 1960 oder 2010, egal, ob es in Frankfurt am Main oder in Frankfurt an der Oder geboren wurde. Diese Verbesserung muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuern finanziert werden.
  • Für regelmäßig geleistete freiwillige und unbezahlte Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern im organisierten anerkannten Rettungsdienst, im Brandschutz, im Katastrophenschutz und im Technischen Hilfswerk (THW) werden durch den Staat angemessene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
  • Die Rente erst ab 67 muss zurückgenommen werden. Forderungen nach einem noch höheren Renteneintritt sind unrealistisch und unverantwortlich. Arbeiten bis zum Umfallen wollen wir verhindern. Jede*r muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Das ist finanzierbar. Wenn Menschen mindestens 40 Jahre Beiträge gezahlt haben, sollen sie bereits ab 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
  • Wer krank wird, darf nicht noch niedrige Renten zu befürchten haben: Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden. Die beschlossene Anhebung der Zurechnungszeit (die Zeit, die »hinzugerechnet« wird, weil der oder die Versicherte wegen der Erwerbsminderung nicht einzahlen konnte) für Rentenzugänge ab 2019 muss auch für die Menschen gelten, die schon 2018 und früher eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Wir fordern, die unsozialen Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten zu streichen oder sie durch eine wirkungsgleiche Maßnahme zu kompensieren.
  • Für Langzeiterwerbslose müssen endlich wieder Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden.
  • Wir wollen die Benachteiligung der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner endlich beenden. Wir fordern eine sofortige Angleichung an das Westniveau, ohne zukünftige Rentner*innen zu benachteiligen (vgl. Kapitel »Gerechtigkeit für die Menschen in Ostdeutschland«).

Mit unserem Konzept der solidarischen Erwerbstätigenversicherung stellen wir die Weichen für eine gerechte, stabile und inklusive Alterssicherung der Zukunft, die für alle Erwerbstätigen da ist. Sie wird von folgenden Einzelmaßnahmen flankiert:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze (für die allgemeine und die knappschaftliche Rentenversicherung sowie für die alten und die neuen Bundesländer) wird zunächst vereinheitlicht und dann in mehreren Schritten angehoben und schließlich ganz aufgehoben. Die Höhe der Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnittes soll im höchsten verfassungsgemäß zulässigen Rahmen abgeflacht werden.
  • Die private Riester-Rente ist gescheitert. Sie kann die in die gesetzliche Rente gerissenen Lücken nicht schließen. Die Beiträge und Zuschüsse wandern in die Kassen der Versicherungskonzerne statt in die Portemonnaies der Rentnerinnen und Rentner. Millionen Menschen mit normalem und niedrigem Einkommen können sich private Rentenversicherungen nicht leisten. Die Riester-Rente überführen wir auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rente. Wer eingezahlt hat, soll seine Ansprüche behalten und in die gesetzliche Rente überführen können. Die staatlichen Subventionen von knapp vier Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die Gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erleichtert werden, bis zu einer bestimmten Grenze freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
  • Die Beschäftigten dürfen nicht den Risiken auf dem Kapitalmarkt ausgesetzt werden. Wir lehnen es ab, die Arbeitgeber im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter »Zielrenten« aus der Haftung zu entlassen. Das gilt auch für den Verzicht auf Rentengarantien zugunsten einer reinen Beitragszusage.
  • Wir wollen eine betriebliche Altersversorgung, die überwiegend von den Arbeitgebern finanziert wird (als betriebliche Sozialleistung). Dafür sollen verbindliche tarifvertragliche Regelungen die Grundlage sein.
  • Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden. Klar ist: Betriebsrenten dürfen nicht frei von Sozialabgaben sein. Aber sie sollen in der Ansparphase bezahlt werden und nicht in der Rentenphase. Mit der Entgeltumwandlung werden die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch geschwächt und die Rentenansprüche aller Versicherten – egal ob sie über den Betrieb vorsorgen oder nicht – sinken. Die Ungleichheit wird so verschärft. Darum wollen wir die Entgeltumwandlung für die Zukunft abschaffen.
  • Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen. Wir wollen das steuerfreie Existenzminimum auf 14.400 Euro im Jahr anheben – kleine bis mittlere Renten wären damit freigestellt. DIE LINKE fordert eine außerordentliche Rentenerhöhung und eine Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrages. Denn die Rente muss nach jahrzehntelanger Beitragszahlung auch netto den Lebensstandard wieder sichern.

Unser Nachbarland Österreich zeigt: Ein gesetzliches Rentensystem kann vor Armut schützen, den Lebensstandard sichern und zugleich finanzierbar sein. Statt einen Teil der Alterssicherung vom Kapitalmarkt abhängig zu machen, wurde in Österreich das gesetzliche Rentensystem zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut. Das wollen wir auch in Deutschland erreichen.