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Gute Arbeit, gute Löhne – Demokratie gilt auch im Betrieb!

DIE LINKE kämpft dafür, dass alle Menschen von ihrer Arbeit gut und sicher leben können. Arbeitsbedingungen müssen sich am Menschen und ihren Familien orientieren, nicht an den Profitinteressen der Unternehmer. Die Unternehmerverbände nutzen die Krise, um Rechte von Beschäftigten einzuschränken, Löhne weiter zu drücken und Überstunden durchzusetzen. Wenn Unternehmen in der Corona-Krise riesige Wirtschaftshilfen bekommen und dann Beschäftigte entlassen oder die Standorte schließen, sagen wir nein! DIE LINKE steht an der Seite der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften. Wir wollen Arbeitsplätze und Tarifverträge verteidigen und die Tarifbindung ausbauen, Entlassungen stoppen und die Arbeitswelt vom Kopf auf die Füße stellen: Gute Arbeit, die zum Leben passt, muss für alle die Regel sein statt die Ausnahme.

Dafür wollen wir folgende zentrale Forderungen umsetzen:

  • Löhne, die für ein gutes Leben reichen! Wir schaffen den Niedriglohnsektor ab und stärken Tarifverträge. Für Teilzeitjobs schaffen wir einen Rechtsanspruch auf eine Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche.
  • Soziale Absicherung in allen Arbeitsverhältnissen! Wir drängen Befristungen zurück und sichern sämtliche Tätigkeiten über die Sozialversicherungen ab. Das schließt Beschäftigte über Plattformen, Soloselbstständige und Saisonbeschäftigte ein.
  • Arbeitszeiten, die zum Leben passen! Mehr Personal statt Dauerstress. Wir schaffen ein neues Normalarbeitsverhältnis um die 30 Stunden pro Woche, ein Mitbestimmungsrecht bei der Personalbemessung und eine Anti-Stress-Verordnung.
  • Recht auf Weiterqualifizierung mit sozialer Absicherung! Wir schaffen einen Weiterbildungsanspruch für alle und sichern das Einkommen während Weiterbildungszeiten mit einem Weiterbildungsgeld.

Löhne, die für ein gutes Leben reichen. Schluss mit dem Niedriglohn

  • Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 13 Euro erhöht.  Zuschläge für Sonntags-, Schicht- oder Mehrarbeit sowie Sonderzahlungen dürfen nicht mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Sämtliche Ausnahmen vom Mindestlohn müssen gestrichen werden. Durch die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung und häufigere Kontrollen muss die Einhaltung des Mindestlohns durchgesetzt werden.
  • Tarifbindung muss wieder für alle Unternehmen und Branchen gelten. Dafür müssen Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Das muss auf Antrag einer Tarifvertragspartei möglich sein. Es muss als »öffentliches Interesse« gelten, Tarifverträge in ihrer Reichweite zu stärken und einen Unterbietungswettbewerb zu Lasten von Löhnen und Arbeitsbedingungen zu verhindern. Auch regionale Tarifverträge und komplette Entgelttabellen sollen per Rechtsverordnung gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz bundesweit gelten können.
  • Lohndumping durch Werkverträge und Leiharbeit beenden. Wir wollen Leiharbeit verbieten. Bis zum Verbot der Leiharbeit müssen Leiharbeiter*innen ab dem ersten Tag die gleichen Löhne wie für Festangestellte plus eine Flexibilitätszulage von 10 Prozent erhalten.  Die Vergabe von Werkverträgen und der Einsatz von Leiharbeit müssen an die Zustimmung des Betriebsrates und die Einhaltung der im Kernbetrieb gültigen Tarifverträge gebunden werden. Um den Missbrauch von Werkverträgen zu unterbinden, muss die Beweislast künftig beim Arbeitgeber liegen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss an den Arbeitsplatz statt an die Person der Beschäftigten gebunden werden. Die Vermittlung Erwerbsloser in Leiharbeit durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter muss beendet werden.
  • Wir wollen einen Rechtsanspruch auf eine Mindeststundenzahl im Arbeitsvertrag von 22 Stunden pro Woche für alle Beschäftigten einführen.
  • Um gleiche Entgelte für Frauen und Männer durchzusetzen, muss der Auskunftsanspruch im Entgelttransparenzgesetz durch ein Verbandsklagerecht ergänzt werden. Gewerkschaften müssen für ihre Mitglieder gleiche Entgelte einklagen können.
  • Bei Betriebsübergängen in nicht tarifgebundene Unternehmen und bei Auslagerungen müssen die bisherigen Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung unbefristet geschützt bleiben und auch für neu Eingestellte gelten.
  • Wir wollen verbindliche Obergrenzen für Manager- und Vorstandsgehälter: Sie dürfen nicht mehr als das Zwanzigfache des niedrigsten Gehalts im Unternehmen betragen. Managergehälter können steigen, wenn die untersten Lohngruppen angehoben werden. Jahresgehälter über einer halben Million Euro dürfen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein.

Soziale Absicherung in jedem Arbeitsverhältnis

Die soziale Absicherung steht allen Beschäftigten zu, unabhängig von ihrer Herkunft und der Art ihres Arbeitsverhältnisses:

  • Befristungen stoppen!  Sachgrundlose Befristungen müssen im Teilzeit- und Befristungsgesetz ersatzlos gestrichen werden und zulässige Sachgründe eng begrenzt werden. Bei öffentlicher Finanzierung soll die Befristung der Haushaltsmittel oder von Projektgeldern kein zulässiger Grund mehr für die Befristung von Arbeitsverträgen sein. Der dritte Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber muss zwingend unbefristet sein.
  • Mini- und Midijobs wollen wir abschaffen und in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse überführen. Ab dem ersten Euro muss für Unternehmen eine volle Pflicht zur Sozialversicherung gelten. Plattformen müssen Arbeitgeberpflichten erfüllen und Sozialversicherungsbeiträge für über sie Beschäftigte abführen. Auftraggeber müssen auch für Soloselbständige Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dazu schaffen wir bundesweite branchenspezifische Mindesthonorarregelungen, die einem ruinösen Preiswettbewerb entgegenwirken und Soloselbständige schützen. Sämtliche Ausnahmen für ausländische Saisonbeschäftigte müssen gestrichen werden.
  • Der Betriebsbegriff und der Arbeitnehmerbegriff müssen aktualisiert und an die heutigen Arbeitsverhältnisse und Betriebsstrukturen angepasst werden.

Arbeitszeiten, die zum Leben passen

Viele Beschäftigte werden krank durch zu viel Arbeit und Überstunden, während Millionen Menschen von Erwerbsarbeit ausgeschlossen oder werden unfreiwillig in Teilzeit abgedrängt. Es ist Zeit für ein neues Normalarbeitsverhältnis. Wir wollen Arbeit in der Gesellschaft und zwischen den Geschlechtern gerecht verteilen.

Wenn die Arbeit gerechter verteilt wäre, könnten statt Überstunden und Dauerstress über eine Million Arbeitsplätze in kurzer Vollzeit um die 30-Stunden pro Woche geschaffen werden. Eine 4-Tage-Woche bzw. Arbeitszeiten um die 30 Stunden pro Woche sind genug. Eine Umverteilung von Arbeitszeiten erhöht die Lebensqualität für alle.

  • Die gesetzliche Höchstarbeitszeit wollen wir auf maximal 40 Stunden pro Woche begrenzen.
  • Ausnahmen von der täglich zulässigen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden wollen wir stärker begrenzen. Eine Verkürzung der erforderlichen Ruhezeiten von 11 Stunden lehnen wir ab.
  • Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer der gewährten Ruhepausen je­weils am Tag der Arbeitsleistung aufzeichnen. Dienstreisen und in der Freizeit erbrachte Arbeitsleistungen müssen vollständig als Arbeitszeit angerechnet werden. Stärkere Kontrollen durch Arbeitsschutzbehörden müssen gesetzlich vorgeschrieben werden.
  • Arbeit auf Abruf wird aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen.
  • Betriebs- und Personalräte brauchen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Personalbemessung, um regelmäßige Überstunden und Leistungsverdichtung zu verhindern.
  • Wir wollen ein Recht auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung für alle Beschäftigten.
  • Es braucht einen Rechtsanspruch auf familiengerechte Arbeitszeiten für alle, die Verantwortung in Erziehung und Pflege übernehmen (vgl. in Kapitel III »Familien dort unterstützen …«).
  • Wir brauchen für alle Beschäftigten ein Rechtsanspruch auf eine sechswöchige Pflegezeit mit Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (vgl. Kapitel XII »Für einen linken Feminismus«).
  • Den Mindesturlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz wollen wir schrittweise von 24 auf 30 Werktage anheben. Jedem Beschäftigten sollen mindestens 5 Wochen Urlaub zustehen.
  • Alle Beschäftigten sollen durch ein Recht auf Home-Office einen Teil ihrer Arbeit Zuhause erledigen können, sofern die Art ihrer Tätigkeit das zulässt. Die Bedingungen über Home-Office müssen per Tarifvertrag oder per Betriebs-/Dienstvereinbarung geregelt werden. Arbeitsschutz und die gesetzliche Unfallversicherung müssen auch im Homeoffice uneingeschränkt gelten. Recht auf Pausen und Recht auf Feierabend muss es auch im Home-Office geben!
  • Recht auf Auszeiten: Beschäftigte sollen zweimal in ihrem Berufsleben die Möglichkeit haben, für ein Jahr auszusteigen (Sabbatjahr) verbunden mit einem Rückkehrrecht.

Gute Arbeitsbedingungen, weniger Belastungen

Arbeit darf nicht krank machen. Das Leistungsniveau in Betrieben muss so sein, dass die Gesundheit ein ganzes Arbeitsleben über erhalten wird. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen der psychischen und physischen Gesundheit möglichst vermieden werden. Es scheitert allerdings oft an der Durchsetzung. Wir wollen einen Schutz gegen Dauerstress und Überlastung sicherstellen:

  • Wir brauchen eine Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit (Anti-Stress-Verordnung). Betriebsräte müssen Unterstützung bekommen, um die bestehenden Regeln des Arbeitsschutzgesetzes zur Verhütung psychischer Belastungen sowie ganzheitliche Gefährdungsbeurteilungen und vor allem Abhilfemaßnahmen besser durchsetzen zu können.
  • Das Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten muss sich auch auf die Prävention von Belastungen erstrecken. Die Beschäftigten brauchen ein individuelles „Veto-Recht“ bei gesundheitsgefährdender Überlastung, um auch Beschäftigte in Betrieben ohne Betriebsrat zu schützen.
  • Die Arbeitsschutzbehörden müssen finanziell und personell besser ausstattet werden, um wirksame und regelmäßige Kontrollen zu ermöglichen. Kontrollen sollten zwingend im Betrieb und nicht nach Aktenlage stattfinden. Die Bußgelder für Verstöße gegen den Gesundheitsschutz der Beschäftigten müssen deutlich angehoben werden. Im Arbeitsschutzgesetz muss klargestellt werden, dass es strafbar ist, trotz vorheriger behördlicher Abmahnung weiter die Gesundheit der Beschäftigten zu gefährden.
  • Belegschaften müssen pro Monat zwei Stunden Beratungszeit während der Arbeitszeit erhalten, um sich über Arbeitsgestaltung, Arbeitszeit, Mitbestimmung und Arbeitsschutz auszutauschen.
  • Die Anerkennung von Berufskrankheiten muss erleichtert werden. Das schließt psychische Erkrankungen ein. Wir fordern eine Beweislastumkehr. Unabhängige Beratungsstellen müssen eingerichtet werden und Versicherte dabei unterstützen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Berufsunfähigkeitsrenten müssen verbessert werden.

Kein Umbau auf dem Rücken der Beschäftigten: Weiterbildungsanspruch für alle

Unternehmen nutzen die Einführung neuer Technologien und Produkte, den Klimaschutz und die Digitalisierung als Anlass, um Unternehmen auf dem Rücken der Beschäftigten umzustrukturieren, Beschäftigte zu entlassen oder die Belegschaften zu erpressen. Gleichzeitig führen der ökologische Umbau und die Digitalisierung zu neuen Tätigkeitsfeldern und verändern die Anforderungen an Beschäftigte. Die Verantwortung für Aus- und Weiterbildung dürfen Unternehmen nicht auf die Beschäftigten und die Allgemeinheit verschieben. Fortbildungsmaßnahmen, die im Interesse der Unternehmen sind, müssen auch von diesen finanziert werden. Beschäftigte, deren Arbeitsplätze wegfallen, müssen abgesichert werden. Wir wollen eine soziale und ökologische Transformation mit Arbeitsplatz- und Einkommensgarantien für die Beschäftigten.

  • Veto-Rechte gegen Kahlschlag, Mitbestimmung über die Zukunft. Beschäftigte und Betriebsräte brauchen Mitbestimmung auch bei wirtschaftlichen Fragen. Das gilt besonders für Betriebsänderungen, Standortänderungen und Entlassungen sowie die Gestaltung der Tätigkeiten und der Arbeitsbedingungen. Ebenso für den betrieblichen Umweltschutz.
  • Das Recht der Betriebsräte auf Verhandlungen mit den tatsächlichen Entscheidungsträgern muss auch in internationalen Konzernen klargestellt werden. Es kann nicht sein, dass Unternehmen durch Holdingstrukturen, bei denen Geschäftsführungen vor Ort nur als Befehlsempfänger agieren, demokratische Mitbestimmungsrechte unterlaufen.
  • Betriebsräte brauchen ein erzwingbares Mitbestimmungs- und Initiativrecht für betriebliche Aus-, Weiter- und Fortbildung - und bei der Neuausrichtung der Unternehmen. Betriebe mit über 100 Beschäftigten müssen verpflichtend eine qualifizierte Personalplanung durchführen, die eine Weiterbildungsplanung für die Beschäftigten einschließt.
  • Alle Beschäftigten müssen zum Zwecke der Weiterbildung einen Rechtsanspruch erhalten, ihre Arbeitszeit zeitweise zu reduzieren oder zeitlich begrenzt ganz aussetzen zu können. Der Arbeitgeber muss während der Bildungsteilzeit einen teilweisen Lohnausgleich von mindestens 70 Prozent des Nettogehalts und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Staat muss Bildungsteilzeit von Beschäftigten durch eine stärkere Berücksichtigung bei den Rentenansprüchen und der Höhe von Ansprüchen auf ALG I unterstützen. Für Geringverdienende muss ein vollständiger Lohnausgleich durch staatliche Zuschüsse garantiert werden.
  • Damit sich alle Unternehmen gleichermaßen an der Finanzierung beruflicher Weiterbildung beteiligen, schlägt DIE LINKE einen Weiterbildungsfonds vor, in den alle Unternehmen einer Branche einzahlen.
  • Berufsschulen und Hochschulen müssen gesetzlich verpflichtet werden, Angebote der beruflichen Fortbildung zu schaffen, die allen Beschäftigten unabhängig vom bisherigen Bildungsabschluss offenstehen.
  • Weiterbildungsangebote der Arbeitsagentur und Jobcenter müssen ausgebaut werden. Das Ziel schneller Vermittlung Erwerbsloser muss gestrichen werden, stattdessen müssen Erhalt der Qualifikation und Weiterbildung Vorrang bekommen. Für die Zeit der Weiterbildung wird ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 90 Prozent des letzten Nettoentgelts gezahlt. Die Zeit der Weiterbildung wird nicht auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet. (vgl. Kapitel Erwerbslosigkeit)
  • Betriebe, die nicht ausbilden, müssen eine Ausbildungsumlage zahlen. (Vgl. Kap. „gut ausgebildet“)

Mehr Rechte für Saisonbeschäftigte und von Beschäftigten in Privathaushalten

Besonders gravierend sind die Verstöße gegen Arbeitsschutz und gute Arbeitsbedingungen für mobile Beschäftigte aus dem Ausland. Durch die Koppelung des Aufenthaltsrechts an den Arbeitsvertrag sind sie besonders von extremer Ausbeutung bedroht und können ihre Rechte schwerer durchsetzen. Wir wollen gleiche Schutzrechte für alle und gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Tag muss auch für Saisonarbeiter*innen und aus dem Ausland entsendete Beschäftigte gelten. Um Lohnbetrug zu vermeiden, müssen Unternehmen zur elektronischen Zeiterfassung verpflichtet werden, die für die Beschäftigten einsehbar ist. Gleichzeitig brauchen wir einen legalen Aufenthaltsstatus für alle hier Beschäftigten, damit Kontrollen zum Schutz der Beschäftigten dienen und nicht zu ihrem Nachteil werden. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses darf nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen. Der Zugang zu Informationen über bestehende Arbeitsrechte muss erleichtert werden und Initiativen, die mobile Beschäftigte in ihren Muttersprachen beraten, müssen stärker gefördert werden.
  • Für vom Arbeitgeber gestellte oder vermittelte Unterkünfte muss es eine klare Begrenzung der zulässigen Kosten geben. Diese sollen sich nach den geltenden Sachbezugswerten aus dem Sozialversicherungsrecht richten. Abzüge für Unterkunft und Verpflegung müssen auf der Lohnabrechnung transparent dargestellt sein, um den Beschäftigten die Überprüfung zu ermöglichen. Die Einhaltung von Hygienestandards in den Unterkünften muss von den Aufsichtsbehörden regelmäßig kontrolliert werden.
  • DIE LINKE will die Rechte von Beschäftigten in Privathaushalten stärken. Arbeit in Privathaushalten (u.a. Reinigung, Pflege, Kinderbetreuung) soll v.a. über zertifizierte Agenturen, gemeinwohlorientierte oder kommunale Träger organisiert werden. Sie müssen Tarifverträge, unbefristete Beschäftigung, das Recht auf eine vertragliche Mindeststundenzahl, Arbeitsschutz und Weiterbildung für Beschäftigte garantieren. Um Überausbeutung zurückzudrängen, müssen Beschäftigte in Privathaushalten ohne Arbeits- und Aufenthaltsrechte die Möglichkeit einer Legalisierung erhalten.

Mehr Demokratie im Betrieb: Rechte von Beschäftigten und Gewerkschaften stärken

DIE LINKE will die Demokratie in der Gesellschaft, im Betrieb und in der Wirtschaft stärken. Wir stellen uns gegen Versuche von Unternehmern, die Rechte von Beschäftigten und ihren Betriebsräten zu beschneiden sowie die Arbeit oder Wahl von Betriebsräten zu behindern. Die Geltung von Tarifverträgen und die Mitbestimmungsrechte von Belegschaften und Betriebsräten müssen ausgebaut werden. Betriebsräte müssen auch in wirtschaftlichen Fragen mitbestimmen können (vgl. „Keine Umbau auf den Rücken der Beschäftigten“). Betriebsräte müssen auch in wirtschaftlichen Fragen mitbestimmen können. (siehe Abschnitt: „Keine Umbau auf den Rücken der Beschäftigten“) DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Wahl von Betriebsräten zu erleichtern. Initiator*innen von Betriebsratswahlen und Betriebsräte müssen wirksam vor Union Busting geschützt werden:

  • Das Wahlverfahren für Betriebsratswahlen wird für alle Betriebe vereinfacht.
  • Betriebe ab fünf Beschäftigten, in denen kein Betriebsrat besteht, müssen jährliche Beschäftigtenversammlungen zur Information über Rechte und Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz durchführen, bei denen anschließend in Abwesenheit des Arbeitsgebers geheim über die Einleitung einer Betriebsratswahl abgestimmt wird.
  • Der Kündigungsschutz für alle Organe der Betriebsverfassung muss auf 24 Monate verlängert werden – auch für alle Initiator*innen einer Betriebsratswahl sowie Bewerber*innen für den Wahlvorstand. Initiator*innen einer Betriebsratswahl dürfen auch aus wichtigem Grund nur mit Zustimmung des Betriebsrats oder durch gerichtliche Entscheidung gekündigt werden.
  • Wir wollen Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit ausreichend Personal für Straftatbestände aus dem Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht schaffen. Wir wollen schärfere Sanktionen gegen Arbeitgeber und Anwaltskanzleien, die sich auf die Verhinderung von gewerkschaftlicher Organisierung spezialisiert haben. Die Bußgelder für Verstöße müssen erhöht werden und sich an der wirtschaftlichen Stärke des Unternehmens orientieren.
  • Ein zentrales Melderegister, in dem Betriebsratswahlen mit ihrem Verlauf und Ergebnis erfasst werden, muss geschaffen werden. Dadurch würde es für Gewerkschaften und NGOs einfacher, Strategien gegen Union Busting und Betriebsratsbekämpfung zu entwickeln.
  • Die Beweislast für die Erforderlichkeit von Freistellungen für Betriebsratsarbeit muss umgekehrt werden. Das Unternehmen muss nachweisen, dass die Betriebsratsarbeit nicht erforderlich war. Bei Uneinigkeit entscheidet die Einigungsstelle, bis zur Entscheidung muss das Entgelt in voller Höhe gezahlt werden. Die Anzahl freigestellter Betriebsräte nach §38 BetrVG muss erhöht werden, da die Aufgaben von Betriebsräten immer vielfältiger werden.
  • Als Ordnungswidrigkeit muss künftig auch gelten, wenn Unternehmen nicht, wahrheitswidrig, verspätet oder unvollständig ihren Unterrichtungs-, Herausgabe und Einsichtspflichten zur Erfüllung der Betriebsratsaufgaben nachkommen. Die Höhe möglicher Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten nach Betriebsverfassungsgesetz wird auf 250.000 Euro angehoben.
  • Betriebsräte müssen das Recht erhalten, sachverständige Berater ihrer Wahl zur Unterstützung heranzuziehen, ohne dass es einer näheren Vereinbarung mit dem Unternehmen bedarf. Hält das Unternehmen die Beratung oder die Höhe des Honorars für unangemessen, kann es die Einigungsstelle anrufen.
  • Die Unternehmensmitbestimmung muss auf alle Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen und Standortniederlassungen in Deutschland ausgeweitet werden, unabhängig von ihrer Rechtsform. Echte paritätische Mitbestimmung nach dem Modell der Montanmitbestimmung muss zur Regel in allen Unternehmen werden. Wir wollen es Konzernen erschweren, die Mitbestimmungsgesetze durch die Verlagerung ihres Unternehmenssitzes, durch Gründung von Scheinauslandsgesellschaften oder die Umwandlung in andere Rechtsformen (z.B. SE) zu umgehen.
  • Wir wollen, dass der Aufsichtsrat bei allen wichtigen Entscheidungen der Unternehmensführung zustimmen muss. Bei Fragen von erheblicher Bedeutung für die Belegschaft wollen wir, dass zuerst eine Belegschaftsabstimmung durchgeführt wird. Entscheidungen gegen das Votum der Belegschaft bedürfen mindestens einer Zweidrittelmehrheit im Aufsichtsrat.
  • Die Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten und Betriebsräten in Insolvenzverfahren müssen gestärkt werden. Die Vergütungen von Insolvenzverwaltern müssen begrenzt werden.
  • Die betrieblichen Mitbestimmungsrechte und das Streikrecht müssen auch für die Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas uneingeschränkt gelten. Der § 118 des Betriebsverfassungsgesetzes muss gestrichen werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss auch in kirchlichen Einrichtungen Anwendung finden. Das Arbeitsrecht muss sicherstellen, dass ein aus Sicht der Kirchen »fehlendes privates Wohlverhalten« nicht zur Grundlage von Kündigungen in kirchlichen Einrichtungen und Betrieben gemacht werden darf.
  • Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen die gleichen Mitbestimmungsrechte gelten. Das Streikrecht muss auch für Beamte gelten.
  • Die Gewerkschaften müssen ein umfassendes Verbandsklagerecht zur Einhaltung von Tarifverträgen und gesetzlichen Bestimmungen erhalten sowie das Recht zu Kollektivbeschwerden nach dem Protokoll der Europäischen Sozialcharta.
  • Zur Verteidigung des Streikrechts muss der Antistreikparagraph § 160 des SGB III abgeschafft werden. Das Tarifeinheitsgesetz muss zurückgenommen werden, da mit ihm eine Einschränkung des Streikrechts verbunden ist. Solidaritätsstreiks mit Beschäftigten anderer Betriebe und Branchen und politische Streiks zur Durchsetzung sozialer Verbesserungen und zur Verteidigung von Demokratie und Frieden müssen ins Streikrecht eingeschlossen werden.
  • OT-Mitgliedschaften („Ohne Tarif“) in Arbeitgeberverbänden müssen abgeschafft werden.