Im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohnes bei öffentlichen Aufträgen in Brandenburg auf 10,50 Euro hat die Landesregierung ausdrücklich auf die Anwendung von Gleitklauseln im Falle der Vergabe von Aufträgen über einen längeren Zeitraum verwiesen.
Schlagworte: Kommunal-Antragsdatenbank, Arbeit, Arbeitnehmerrechte, Sozialpolitik, Tarifeinhaltung, Brandenburg
Dokumente und weitere Informationen:
Lohngleitklausel (DOCX, 16 KB)