Der Landkreis Neu-Ulm vergibt Aufträge und Zuschüsse im Bereich der allgemeinen Daseinsfürsorge. Es werden damit öffentliche Aufgaben, bezahlt mit öffentlichen Mitteln, erfüllt. Viele Aufträge und Gelder, vor allem im sozialen Bereich, gehen an Organisationen, bei denen nicht das allgemeine, staatliche Arbeitsrecht, sondern ein Sonderarbeitsrecht gilt. Neue Aufträge und Zuschüsse sollen künftig nur an Firmen und Organisationen, die nachweislich das staatliche Arbeitsrecht anwenden, vergeben werden.
Schlagworte: Arbeitnehmerrechte, Gehälter, Tarifeinhaltung, Bayern
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