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Feministischer März

§218 endlich abschaffen!

MARTIN HEINLEIN

In Frankreich steht das Recht auf Abtreibung seit über einem Jahr in der Verfassung – in Deutschland stehen Schwangerschaftsabbrüche noch immer im Strafgesetzbuch unter §218. Hier herrscht ein Zustand aus dem letzten Jahrhundert. Seit Jahrzehnten protestieren wir für das Recht auf eigenständige Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren auf ihren Körper und auf ihre Lebensplanung.

Wir brauchen dringend eine Entkriminalisierung und Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland und – das wird oft vergessen – das praktische Ermöglichen von ebendiesen für ungewollt Schwangere. Das bedeutet einen guten Zugang zu nahliegenden und professionellen medizinischen Zentren, die Abbrüche geschult und gut ausgestattet durchführen können. Sowie die Möglichkeit für ungewollt Schwangere die Kosten von der Krankenkasse zu decken. Denn das Recht auf körperliche Selbstbestimmung sollte weder vom Staat abhängen noch vom privaten Geldbeutel. 

Doch auch bei Personen und Familien, die sich für eine Schwangerschaft entscheiden, stehen je nach Geldbeutel, Familienstand und sexueller Orientierung aktuell noch oft große Hindernisse im Weg. Wir setzen uns daher für eine künstliche Befruchtung (Kinderwunschbehandlung) für alle ein - unabhängig von sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Ehe oder Beziehungsstatus.

Es ist noch ein langer Weg vor uns bis wir eine echte körperliche Selbstbestimmung für alle erreichen. Doch wir bleiben mit politischem und gesellschaftlichem Druck dran! Für ein besseres Leben für alle.

Unsere Forderungen

Körperliche und reproduktive Selbstbestimmung für alle sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung. Deshalb muss die Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen, Hindernissen und Stigmatisierung möglich sein. § 218 StGB muss ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgungslage ungewollt Schwangerer muss deutschlandweit verbessert werden. Beratungsangebote müssen freiwillig statt verpflichtend sein. Der Schwangerschaftsabbruch muss als medizinischer Eingriff gelten, der zur gesundheitlichen Versorgung dazugehört.
 

Wir fordern daher: Sämtliche Verhütungsmethoden sollen von den Krankenkassen bezahlt werden. Eine Grundausstattung an Menstruationsprodukten soll in allen öffentlichen Einrichtungen kostenfrei bereitgestellt werden.

Eine künstliche Befruchtung (Kinderwunschbehandlung) muss allen zur Verfügung stehen, unabhängig von sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Ehe oder Beziehungsstatus, auch Ledigen. Sie muss von den gesetzlichen Krankenkassen (teil-)finanziert werden.

In einigen Regionen ist die Wahlfreiheit bei der Geburt nicht mehr möglich, da die klinische Geburtshilfe zentralisiert wurde oder die freiberufliche Geburtshilfe weggefallen ist. Natürliche Geburten sind weniger profitabel, die Kaiserschnittrate ist deshalb drastisch erhöht. Ohne eine wohnortnahe Versorgung werden Kinder ggf. unterwegs geboren. Wegen Personalmangel und Überlastung müssen oft mehrere Geburten gleichzeitig betreut werden müssen. Wir fordern eine flächendeckende gute Versorgung in der Geburtsmedizin und Geburtshilfe.

Selbstständige Schwangere brauchen eine faire finanzielle Absicherung. Wir setzen uns für eine gesetzliche Verankerung des Mutterschutzes und der Mutterschutzleistungen für Selbstständige ein.