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Bodo Ramelow

Wichtiges Urteil für kommunale Bürgerbeteiligung

Die Fünf-Prozent-Hürde bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein ist verfassungswidrig. Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erklärt der Bundeswahlkampfleiter der LINKEN Bodo Ramelow:

Die Fünf-Prozent-Hürde auf kommunaler Ebene ist seit langem nicht mehr zeitgemäß, wird doch von der Politik allerorts wachsendes ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bürgern angemahnt.

Mit seinem Urteil hat das Verfassungsgericht die Rechte der Bürgerinnen und Bürger für mehr direkte Demokratie in den Kommunen gestärkt. Damit haben Bürgerinnen und Bürger die Chance, sich besser kommunalpolitisch einzubringen und die Entwicklung vor Ort mitzubestimmen.

DIE LINKE war der Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein beigetreten. Das Urteil ermutigt uns, den Kommunalwahlkampf in Schleswig-Holstein weiter vorzubereiten. Wir werden uns mit großer Energie und kompetenten Kandidatinnen und Kandidaten an der bevorstehenden Kommunalwahl beteiligen. DIE LINKE nimmt die kommunalpolitischen Sorgen der Menschen ernst. Wir werden dem Thema soziale Gerechtigkeit auch in Schleswig-Holstein ein kommunales Gesicht geben und laden die Bürgerinnen und Bürger ein, mitzumachen, sich einzumischen und sich vielleicht mit einer eigenen Kandidatur für mehr soziale Gerechtigkeit vor Ort einzusetzen.

Sinkende Wahlbeteiligung und steigende Politikverdrossenheit hatten sich in den vergangenen Jahren auch bei Kommunalwahlen breit gemacht. Ein wachsender Gestaltungsanspruch und das Gefühl der Teilhabe ist deshalb auch ein wichtiges Signal für die Ausübung des kommunalen Wahlrechts. Ein notwendiger zweiter Schritt ist die direkte Bürgerbeteiligung über Volksbegehren. Hier gehören entsprechende Hürden ebenfalls abgebaut.



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