Wichtiges Signal für Ausübung kommunalen Wahlrechts
Die Fünf-Prozent-Hürde bei den Kommunalwahlen in Thüringen ist verfassungswidrig. Zu diesem Urteil des Landesverfassungsgerichtes erklärt der Bundesgeschäftsführer der LINKEN Dietmar Bartsch:
Das ist ein ermutigendes Zeichen gegen zunehmende Politikverdrossenheit und ständig sinkende Wahlbeteiligung. Mit seinem Urteil hat das Landesverfassungsgericht Thüringen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger für mehr direkte Demokratie in den Kommunen gestärkt. Sie haben so die Chance, sich besser kommunalpolitisch zu engagieren und die Entwicklung in den Kommunen mitzubestimmen.
Die Fünf-Prozent-Hürde auf kommunaler Ebene ist seit langem nicht mehr zeitgemäß. Nach Schleswig-Holstein ist nun auch die Fünf-Prozent-Hürde in Thüringen gefallen. Eine entsprechende Änderung für das Saarland steht noch aus.
