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Katina Schubert

Vermischung von Polizei und Militär ist grundgesetzwidrig

Zur Forderung mehrerer Unions-Innenminister, die Bundeswehr auch im Innern einzusetzen, erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert:

Die Bekämpfung des Terrorismus ist Angelegenheit der Strafverfolgungsbehörden und damit der Polizei. Sollte die Polizei nach Auffassung der Innenminister mit dieser Aufgabe überfordert sein, gleicht das einem Offenbarungseid.

Nach Bundeskanzlerin Merkel hat Bundesinnenminister Schäuble nun Unterstützung bei den Unions-Innenministern der Länder gesucht und gefunden. Seit Monaten versucht er unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung den Einsatz der Bundeswehr im Innern hoffähig zu machen. Zum G8-Gipfel wurde gezeigt, wie so ein fragwürdiger Einsatz aussehen könnte.

Strafverfolgung und Prävention sind Aufgabe von Justiz und Polizei, nicht des Militärs. Eine Vermischung von Polizei und Militär ist grundgesetzwidrig. Auf die zunehmende Militarisierung der Außenpolitik, die wir bekämpfen, darf nicht noch die Militarisierung der Zivilgesellschaft folgen. Die permanente Forderung nach Bundeswehreinsätzen im Innern verunsichert die Bürgerinnen und Bürger und soll ein gesellschaftliches Klima für entsprechende Gesetzesänderungen schaffen. Mit Terrorabwehr hat das ebenso wenig zu tun wie die ständigen Bestrebungen nach allumfassender Überwachung der Bürgerinnen und Bürger. Eine entsprechende Verfassungsänderung ist mit der LINKEN nicht zu machen. Wir brauchen keine neuen Notstandgesetze.


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