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Katina Schubert

Urteil muss Konsequenzen für Telefon- und Telekommunikationsüberwachung haben

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über Online-Durchsuchungen erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert:

Einerseits hat das Bundesverfassungsgericht mit der Schaffung eines Grundrechts auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" den vom Bundesinnenminister geplanten Online-Durchsuchungen klare Grenzen gesetzt. Dieses Grundrecht sollte jetzt ausgeweitet werden auf das prinzipielle Recht auf unbeobachtete Kommunikation, um dem immer massiver werdenden Drang der Sicherheitsbehörden nach Telefon- und Telekommunikationsüberwachung entgegenzutreten.

Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen erlaubt. Jetzt gilt es diese Beschränkung auf die Gefährdung von Menschenleben und die Sicherheit des Staates zu untersetzen. Sonst besteht die Gefahr, dass sie zum schwammigen Catch-All-Begriff werden, mit dem letztendlich alles zu begründen ist.

Der Kampf gegen den Terror wird von Bundesinnenminister Schäuble für eine zunehmende allumfassende Überwachung der Bürgerinnen und Bürger missbraucht. DIE LINKE bleibt dabei: Der Schutz von Bürgerrechten muss Priorität haben. Die Trennung von polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit darf nicht beseitigt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen das Recht haben, über persönliche Daten zu bestimmen. Unbeschadet vom heutigen Urteil bleiben wir bei unserer prinzipiellen Ablehnung von Online-Durchsuchungen.



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