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Katja Kipping

Sozial Bedürftige sollen für Unfähigkeit der Bundesregierung zahlen

Der Zugang zur Rechtsberatung für Bedürftige soll nach Willen des Bundesrats künftig schwerer werden. Zum Gesetzentwurf von fünf Bundesländern zur Reform des Beratungshilferechts erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:

Das Beratungshilfegesetz in seiner bisherigen Form sieht vor, dass außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für Menschen mit geringen Einkommen, sowie Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosengeld-II-Bezieher bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro vom Staat übernommen werden. Das Vorhaben der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, nun die Beratungsgebühr um weitere 20 Euro zu erhöhen, zeigt erneut, wie weit sich Regierungspolitik von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt hat.

Eine Eigenbeteiligung von 30 Euro bedeutet für Bezieher von ALG II oder Sozialhilfe, dass sie an anderen Stellen ihres ohnehin viel zu knappen Budgets sparen oder auf Rechtshilfe verzichten müssen.  All dies nur, weil der Gesetzgeber mit einem verwirrenden, für viele Menschen kaum durchschaubaren Regelwerk und Antragsverfahren den Antragstellern von vornherein ein Gefühl der Unsicherheit vermittelt, sowie durch in der Vergangenheit tausendfach falsch berechnete Leistungsbescheide ein enormes Misstrauen unter den Betroffenen geschaffen hat.

DIE LINKE weist diese rechtliche Schlechterstellung von sozial Bedürftigen entschieden zurück und fordert die Abschaffung der Beratungsgebühr sowie eine umfassende Vereinfachung und Überarbeitung der Sozialgesetzgebung.



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