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Dietmar Bartsch

Soli ist keine Aufbau-Ost-Steuer, sondern geht in allgemeinen Steuertopf

Das Niedersächsische Finanzgericht hat den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt und die Klage eines Angestellten zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet. Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch:

Alle bezahlen Solidaritätszuschlag. Der Soli wird nicht zur Finanzierung des Aufbaus der neuen Länder eingesetzt, wie von manchem Politiker gern suggeriert wird, sondern geht in den allgemeinen Steuertopf. Der Soli ist keine Aufbau-Ost-Steuer.

Sollte das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des Finanzgerichtes folgen, dann haben sich alle Steuersenkungspläne der Bundesregierung mit einem Schlag erledigt. Einen Stufentarif einzuführen, wäre zutiefst ungerecht und nicht finanzierbar. Im Gegenteil: Die Bundesregierung muss umgehend darüber nachdenken, wie diese Steuerausfälle kompensiert werden können. Das darf nicht zu Lasten der strukturschwachen Regionen, die es insbesondere in den neuen Bundesländern gibt, gehen oder zu Leistungskürzungen des Sozialstaates führen. Die Bundesregierung ist gut beraten, über Möglichkeiten zur Einnahmeerhöhung wie z.B. eine Millionärssteuer, eine Börsenumsatzsteuer oder die Erhöhung des Spitzensteuersatzes nachzudenken.


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