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Katja Kipping

Schlaglichter auf den desolaten Zustand des Sozial- und Rechtstaates seit Hartz IV

Landessozialgerichte dürfen sich bei Rechtsstreitigkeiten um angemessene Unterkunfts- und Heizungkosten für Hartz-IV-Beziehende nicht ohne Prüfung dem Konzept der Sozialleistungsträger anschließen. Außerdem müssen Jobcenter die Kosten für eine Erstausstattung mit Möbeln tragen, auch wenn der Betroffene sich diese zu einem späteren Zeitpunkt anschafft. Zu diesen beiden heutigen Richtersprüchen des Bundessozialgerichts erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:

Wieder müssen die obersten Richter des Bundessozialgerichts rechtswidrige Entscheidungen der Jobcenter zurücknehmen, die den Betroffenen das ihnen Zustehende verweigerten. Sogar Landessozialgerichte werden von den obersten Sozialrichtern ermahnt, sich nicht ungeprüft die Argumentation der Jobcenter für Obergrenzen bei der Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung zu Eigen zu machen.

Während die einen angehalten sind zu sparen auf Teufel komm raus, ist es offenbar auf Landesebene Praxis, dass die anderen, die der Masse von Rechtsstreitigkeiten nicht mehr nachkommen, ohne Prüfung die Argumente des Beklagten übernehmen.

Schlimm ist, dass sich Hartz-IV-Beziehende erst bis an das oberste Sozialgericht wenden müssen, um für Selbstverständlichkeiten ihr Recht zu erhalten. Diese beiden Urteile kennzeichnen den desolaten Zustand des Sozial- und Rechtsstaates seit Hartz IV.



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