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Bernd Riexinger

Riexinger zu BVerfG-Urteil zum Bildungs- und Teilhabepaket

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Ausweitung der Aufgaben der Kommunen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes nicht verfassungsgemäß ist, erklärt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:

Das Urteil ist eine erneute Ohrfeige aus Karlsruhe für die Bundesregierung. Das ist keine Überraschung: Die verfassungsrechtlich bedenkliche Übertragung von Aufgaben an die Kommunen ist ja seit vielen Jahren geübte Praxis. Vor knapp 10 Jahren hat das Verfassungsgericht NRW zum Beispiel auch die Finanzierung der U3-Betreuung durch die Kommunen beanstandet.

Der Skandal ist, dass sich Kommunen als schwächstes Glied in der Hackordnung der staatlichen Gliederungen ihr Recht wieder und wieder vor Verfassungsgerichten erkämpfen müssen. Es wäre doch einmal eine schöne Neuerung, wenn Bundes- und Landesregierungen neue Leistungen der Kommunen und deren Finanzierung von vornherein verfassungsgemäß absichern würden. Das Verhalten der Verantwortlichen erinnert zuweilen an das von Vermietern, die rechtlich nicht haltbare Mieterhöhungen durchführen, in der Hoffnung, dass kein Einspruch erhoben wird.

Die Übertragung von Aufgaben ohne Gegenfinanzierung ist ein wesentlicher Grund für die finanzielle Schieflage der Kommunen. Dass das Bundesverfassungsgericht das in einem Fall jetzt gekippt hat, ist eine gute Nachricht für die Kommunen, die ja auch durch Corona erhebliche finanzielle Belastungen zu bewältigen haben.

Um die Kommunen langfristig auf finanziell solide Füße zu stellen muss der kommunale Einnahmeanteil am Gesamtsteueraufkommen deutlich angehoben werden. Die Gewerbesteuer wollen wir zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickeln. Dafür müssen die Bemessungsgrundlage erweitert und freie Berufe, wie vom Deutschen Städte- und Gemeindebund gefordert, mit einbezogen werden. Das sollte eingebettet sein in eine Gemeindefinanzreform, die unter anderem einen Altschuldenfonds für überschuldete Kommunen beinhaltet.


Das Urteil im Original findet sich hier:
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-069.html


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