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Bernd Riexinger

Reiseabsicherung für alle – Thomas-Cook-Portal für alle Opfer von Corona-Ausfällen öffnen

Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE, plädiert für eine staatliche Unterstützung nach Vorbild des Thomas-Cook-Onlineportals, für Reisende die ihre Rechte bei Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften geltend machen wollen:

Urlaub ist teuer genug, viele können sich das kaum leisten. Wenn jetzt wegen Corona Flüge ausfallen und Reiseanbieter straucheln, ist das auch für die Urlauber eine Katastrophe. Und leider zeigt die Erfahrung, dass es mit der Rückzahlung der vorab gezahlten Urlaubs-Kosten oft hapert. Es geht da nicht um vereinzelte Fälle von Pech. Schon vor Corona betrafen Flugausfälle bundesweit jährlich über eine Million Passagiere.


Viele Fluggesellschaften erschweren jedoch gerade jetzt in der Krise die Rückerstattung des Reisepreises. Stattdessen bieten sie Umbuchungen und Gutscheine an. Wer auf seinem Recht bestehen und den Flugpreis zurückfordern will, muss sich oftmals auf eine nervenaufreibende Auseinandersetzung gefasst machen. Bei der zuständigen Schlichtungsstelle gehen derzeit bis zu dreimal so viele Beschwerden ein wie üblich. Die Bundesregierung darf dabei nicht länger zuschauen.


Die Bundesregierung hat im Fall der Thomas-Cook-Insolvenz gezeigt, was möglich ist: Über ein Online-Portal können Fluggäste ihr Geld wiederbekommen und der Staat holt sich, was möglich ist, von Veranstaltern und Versicherungen zurück.


Ein solches Verfahren sollte jetzt auch für die vielen Reisenden angeboten werden, die als einzelne damit überfordert sind, ihre Ansprüche gegen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften durchzusetzen. Dafür kann einfach das bestehende Portal für Thomas-Cook-Reisende genutzt werden. Der Staat kann die Ansprüche viel besser gesammelt vertreten, als juristisch nicht gebildete Menschen, die sich hier durch Kontaktformulare verschiedener Anbieter wühlen müssen und bei mangelnder Reaktion unter Umständen vor der Entscheidung stehen, für einige hundert Euro Reisekosten einen Anwalt zu engagieren, oder die Sache auf sich beruhen zu lassen.


Die Kunden haben unter gegenwärtigen Bedingungen im Allgemeinen Anspruch auf vollständige Erstattung. Das muss nur wirksam durchgesetzt werden. Die Kosten für den Staat halten sich dabei in Grenzen: Nur tatsächliche Ansprüche müssen ausgezahlt werden.


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