Nürnberger Geldsegen durch Hartz-Gesetze
Zum Haushaltsüberschuss der Bundesagentur für Arbeit erklärt das Mitglied des Parteivorstandes Harald Werner:
Die Bundesagentur für Arbeit ist reich, weil andere arm gemacht wurden. Denn der Geldsegen der Nürnberger Bundesanstalt stammt weniger aus dem aktuellen Wachstum, als aus dem Sozialabbau und Lohndumping der vergangenen Jahre. Verfolgt man die Quellen dieses Reichtums bis zu ihrem Ursprung, stößt man zum Beispiel auf die Praxisgebühr, auf Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen. Die Bundesagentur hat sich auf Kosten der Kranken saniert und sie profitiert davon, dass mehr Menschen zur Aufnahme geringfügiger Beschäftigung gezwungen wurden. Der gegenwärtige Aufschwung geht nicht nur an Millionen Menschen vorüber, sie haben ihn durch Einbußen an sozialer Sicherheit und Einkommen überhaupt erst möglich gemacht. Die einzig richtige Konsequenz wäre: Nicht die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden gekürzt, sondern das Geld fließt an diejenigen zurück, denen es genommen wurde.
Der neue Überschuss der Bundesagentur für Arbeit speist sich aus sehr unterschiedlichen Quellen und die magerste darunter dürften die Mehreinnahmen aus neuen Arbeitsplätzen sein. Das beweist auch der weitaus größere Überschuss im vergangenen Jahr, der ausschließlich durch Einsparungen bei den Arbeitslosen zustande kam. Die so genannten Hartz-Gesetze drücken seit ihrer Verabschiedung nicht nur Langzeitarbeitslose unter die Armutsgrenze, sie senken auch die Ausgaben der Bundesanstalt, weil die Bezugsdauer des regulären Arbeitslosengeldes gekürzt und die Zumutbarkeitsbedingungen für die Aufnahme einer neuen Beschäftigung verschärft wurden.
Die Kehrseite war ein kräftiges Wachstum bei Ein-Euro-Jobs und prekärer Beschäftigung. Gleichzeitig wurde mit den so genannten Reformen am Arbeitsmarkt die Beitragszahlung der Bundesagentur für die Krankenkassen gekürzt. Die Krankenversicherer beziffern ihren Sanierungsbeitrag für den Haushalt der Bundesagentur auf jährlich vier Milliarden Euro. Darunter leiden in erster Linie die Versicherten, weil der Beitragsausfall durch Leistungskürzungen, genauer gesagt durch die Gesundheitsreform ausgeglichen wurde.
Die Hartz-Gesetze haben der Bundesagentur aber auch eine weitere Geldquelle erschlossen, die eigentlich ein Ausgabeposten ist. So muss die Bundesagentur für jeden Arbeitslosen, den sie nach zwölf Monaten in Hartz IV abschiebt, an den Bund einen so genannten Aussteuerungsbetrag von 10.000 Euro überweisen. Doch der gestiegene Druck auf die Arbeitslosen und die kräftige Ausdehnung prekärer Beschäftigungsverhältnisse haben dazu geführt, dass viele Arbeitslose vor dem Auslaufen der zwölfmonatigen Frist lieber mehrere prekäre Beschäftigungsverhältnisse annehmen, als in Hartz IV zu geraten. Das senkt die Arbeitslosenzahlen aber auch die Überweisungen an den Bund. Letztendlich speist sich der Geldsegen der Bundesagentur auch noch aus einer drastischen Verringerung der aktiven Arbeitsförderung. Nach Angaben der Leipziger Volkszeitung soll die Bundesanstalt allein daran und am Aussteuerungsbeitrag im ersten Halbjahr zusammen drei Milliarden Euro gespart haben.