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Dietmar Bartsch

Nicht reden, tun

"Das Wahlrecht muss noch vor der Bundestagswahl in Einklang mit dem Grundgesetz gebracht werden", sagt Dietmar Bartsch, Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE. Eine entsprechende Gesetzesänderung sei noch nicht in Sicht. Er erklärt:

Es ist absurd und befördert nur Parteienverdrossenheit, wenn die nächste Bundestagswahl nach eigentlich verfassungswidrigen Regeln stattfinden soll.

Wer sich jetzt, wo es für eine Gesetzesänderung fast zu spät ist, wie Müntefering hinstellt und eine Wahlrechtsreform anmahnt,  ist nicht ernst zu nehmen. Oder der SPD-Chef geht  bereits heute von einem so miserablen Wahlergebnis  der SPD aus, dass er sich von der alten Regelung keine Vorteile mehr für seine Partei verspricht.

Vielleicht ist es aber auch das Wahlkampfrezept der SPD: Alles zu fordern, was man über ein jahrzehntlang an der Regierung versäumt hat.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits Mitte vergangenen Jahres festgestellt, dass das deutsche Wahlrecht in Teilen dem Grundgesetz widerspricht.  Die verfassungswidrige Regelung zu den Überhangmandaten nutzt in erster Linie den beiden "Volksparteien". Kein Wunder, dass sie sich stillschweigend darauf verständigten, die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist für eine Neuregelung auszuschöpfen und erst nach den kommenden Wahlen eine verfassungskonforme Regelung herbeizuführen.


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