Luxusvillen-Steuer
Die Wohnungsnot in Deutschland verschärft sich zunehmend. Immer mehr Menschen finden keine bezahlbare Wohnung oder verlieren ihr Zuhause, weil die Mieten unbezahlbar geworden sind. Familien geraten dadurch in existenzielle Notlagen, erwachsene Kinder können den Schritt in ein eigenständiges Leben nicht vollziehen, da sie gezwungen sind, im Elternhaus zu verbleiben.
Gleichzeitig existiert eine kleine Gruppe, die auf übergroßen Wohnflächen lebt und in Luxusvillen residiert. Dieses Missverhältnis zeigt: Während viele Menschen unter Wohnungsnot leiden, wird Wohnraum an anderer Stelle in extremer Form zum Statussymbol und zur Kapitalanlage.
Die Linke schlägt die Einführung einer Luxusvillen-Steuer vor. Wer Immobilien im obersten Preissegment erwirbt oder besitzt, soll einen angemessenen finanziellen Beitrag leisten. Die daraus entstehenden Einnahmen sollen zweckgebunden in den sozialen Wohnungsbau und in Programme zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit fließen.
Ein vergleichbares Modell existiert bereits in den USA: Seit 2023 erhebt die Stadt Los Angeles eine Steuer auf Immobilienverkäufe ab 5 Millionen US-Dollar. Diese sogenannte „Mansion Tax“ hat allein im Jahr 2024 rund 425 Millionen US-Dollar eingebracht – mehr als jemals zuvor für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stand. Mit diesen Mitteln werden dort Wohnungsprojekte gefördert und Obdachlosigkeit aktiv bekämpft.
Das Beispiel zeigt: Eine gezielte Besteuerung von Luxusimmobilien ist nicht nur möglich, sondern auch wirksam.
Auch in Deutschland gibt es zahlreiche Luxusimmobilien, die weit über die Bedürfnisse des normalen Wohnens hinausgehen. So wurde etwa in Berlin auf der Insel Schwanenwerder in diesem Jahr die bislang teuerste Villa Deutschlands für 82 Millionen US-Dollar angeboten. Vergleichbare Märkte bestehen in Hamburg, München oder Düsseldorf – alles Städte, in denen gleichzeitig die Wohnungsnot besonders ausgeprägt ist.
Die Behauptung, dass es in Deutschland keine Luxusvillen gebe, ist daher schlicht falsch.
Die Einführung einer Luxusvillen-Steuer kann auf zwei Wegen erfolgen:
1. Zuschlag auf die Grunderwerbssteuer:
- Einführung eines progressiven Spitzensatzes, beispielsweise +5 % auf Immobilienkäufe ab 4 Mio. Euro.
- Geringwertige und mittelgroße Immobilientransaktionen müssen von der Steuer ausgenommen werden. Hier braucht es einen Freibetrag.
2. Zuschlag auf die Grundsteuer:
- Einführung eines zusätzlichen Steuersatzes auf den Besitz von Luxusimmobilien.
- Damit würde die zum Teil bestehende Ungleichheit in der Grundsteuer korrigiert, da derzeit Eigentümerinnen und Eigentümer in manchen Bundesländen unabhängig von Größe oder Wert ihrer Immobilie gleichmäßig belastet werden.
Beide Modelle erfordern die Mitwirkung von Ländern und Kommunen, lassen sich aber an bestehende Steuersysteme anknüpfen und administrativ umsetzen.
Mit der Luxusvillen-Steuer würden erhebliche zusätzliche Einnahmen erzielt, die gezielt in den Bau bezahlbarer Wohnungen fließen könnten. So ließe sich Wohnungsnot wirksam bekämpfen, ohne die breite Bevölkerung stärker zu belasten.