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Ines Schwerdtner, Heidi Reichinnek, Jan van Aken, Sören Pellmann

Guter Lebensabend für alle, statt nur für die Reichsten

Union greift die Rente an – Linke legt Konzept für gute und finanzierbare Rente vor

Wir alle verdienen ein Leben in Würde vor allem im Alter. Wer jahrzehntelang hart arbeitet – egal ob Erwerbs- oder Pflege- und Sorgearbeit – und den Laden am Laufen hält, soll seine Rente in Ruhe und Sicherheit genießen können. Das heißt: jeder von uns verdient eine auskömmliche Rente. Eine Rente, die zum Leben reicht, vor Altersarmut schützt und über die reine Existenzsicherung hinaus geht.

Doch immer wieder ist die gesetzliche Rente unter Beschuss. Mehr und länger arbeiten und dann auch noch weniger Rente bekommen – so kann die Mehrheit im Land nicht in Würde altern. Seit dem Beginn der 2000er hat sich die Altersarmut in Deutschland verdoppelt, jeder fünfte Rentner bezieht aktuell ein Einkommen unter der Armutsgrenze. Die Arbeitgeber haben sich schrittweise aus der Finanzierung der Altersvorsorge geschlichen, während die Beschäftigten die Lücken bei der gesetzlichen Rente privat ausgleichen sollten. Während alles immer teurer wird, sollen die arbeitenden Menschen auch noch private Altersvorsorgen abschließen. Doch das können sich ohnehin nur die wenigsten leisten. Noch dazu sind sie vor allem Profitmaschinen für die Versicherungsbranche. Superreiche, Politiker und Beamte zahlen nicht mal in die Rentenkassen ein. Es gibt eine gefährliche Schieflage im Rentensystem.

Teile der Unionsfraktion greifen gerade unsere Alterssicherung an und gefährden so akut die Rente von über 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern. Sie wollen, dass das Rentenniveau sinkt, während das Rentenalter weiter steigt. Das bedeutet: Rentnerinnen und Rentner haben weniger Geld in der Tasche. Wer noch keine Rente bezieht, soll noch länger arbeiten. Merz hat seinen Laden nicht im Griff: Die Union macht das Rentenschicksal von Millionen Rentnerinnen und Rentner zum Polit-Spielchen seiner Fraktion.

Wir stellen uns an die Seite der Rentnerinnen und Rentner. Wir werden alles dafür tun, dass sie ein gutes und sicheres Leben im Alter haben. Das steht bei uns im Mittelpunkt. Der aktuell kursierende Vorschlag der Regierung zum Rentenpaket ist nur das Nötigste – reicht jedoch längst nicht aus. Gemeinsam mit IG Metall und ver.di fordern wir ein höheres Rentenniveau von 53% – das es schon einmal gab, bevor rot-grün es in den Keller geschickt und die Altersarmut verdoppelt haben. Wir setzen uns für eine solidarische Mindestrente von 1400 € ein – sie schützt auch dann vor Altersarmut, wenn der Lebenslauf Lücken hat oder Pflege, Erziehungsarbeit oder andere gesellschaftlich unverzichtbare Aufgaben Erwerbszeiten verringern. Das ist das Minimum, was wir den hart arbeitenden Menschen in diesem Land schulden – und es ist finanzierbar.  
 

Unsere Reformvorschläge:

1. Rentenniveau auf 53 Prozent anheben = zehn Prozent mehr Rente

Die Menschen wollen sich auf eine gute Rente im Alter verlassen können. 48 Prozent Rentenniveau sind nicht ausreichend. Das Rentenniveau muss wieder auf 53 Prozent angehoben werden, damit die Rente wieder zum Leben reicht. Durch eine Anhebung des Rentenniveaus würden alle Rentnerinnen und Rentner sofort zehn Prozent mehr Rente erhalten. Nach drei Jahren hoher Inflation, unter der insbesondere die Rentnerinnen und Rentner gelitten haben, ist das auch bitter notwendig. Für eine Standardrente nach 45 Jahren Einzahlung zum Durchschnittsverdienst würden das 191,20 Euro brutto mehr im Monat bedeuten. Eine echte und spürbare Rentenerhöhung!

2. Erwerbstätigenversicherung einführen

Der Umbau der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ist eines der zentralen Elemente des Linken Rentenkonzepts. Das bedeutet, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung eingeschlossen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden müssen – auch für die von Selbstständigen, Freiberufler, Beamte, Managerinnen und Politikerinnen, egal, ob sie Abgeordnete, Minister, Staatssekretärin oder Bundeskanzler sind.

Hierbei geht es nicht nur um den Abbau von Privilegien bestimmter Gruppen: zahlreiche Untersuchungen und Studien zur Erwerbstätigenversicherung zeigen, dass mit einer solchen Ausweitung die gesetzliche Rentenversicherung auch auf mittlere Sicht deutlich stabilisiert werden würde. Je nach Ausgestaltung und Zeitpunkt der Umstellung würde der Beitragssatz bis ins Jahr 2040 gegenüber aktuellen Kalkulationen sinken, das sogenannte Rentenniveau würde hingegen spürbar steigen. Gerade wenn man jetzt die Einbeziehung vornehmen würde, würde man in Zeiten des demografischen Wandels die Einzahlerseite erweitern und das demografische Problem so gewissermaßen untertunneln. Für die Beschäftigten würde der Umbau zu einer Erwerbstätigenversicherung also eine höhere Rente bei einem niedrigen Beitragssatz bedeuten!

3. Alle Erwerbshöhen gerecht und solidarisch beteiligen

Die Beitragsbemessungsgrenze führt in der Rentenversicherung wie in der Kranken- und Pflegeversicherung dazu, dass Erwerbseinkommen oberhalb der jeweils geltenden Grenze prozentual geringer mit Sozialabgaben belastet werden als Einkommen darunter. In der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung untergräbt die Beitragsbemessungsgrenze somit das diese Sozialversicherungszweige eigentlich prägende Solidarprinzip, auf Kosten aller Versicherten. Würde man bei der Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenzen vollständig aufheben, würden dort die Beiträge für alle sinken können.

In der Rentenversicherung gilt hingegen das Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, die Rentenhöhen sind daran gekoppelt, was eingezahlt wird, also wie hoch der Verdienst ist. Nichtsdestotrotz sind hier die Grenzen auch viel zu niedrig angesetzt. Erwerbseinkommen über 8.050 Euro brutto monatlich werden aktuell nicht verbeitragt. Wir finden: wer 10.000 Euro im Monat verdient, soll auch auf 10.000 Euro Rentenbeiträge zahlen. Wir wollen die Beitragsbemessungsgrenzen deshalb schrittweise verdoppeln. Dann entstehen zwar auch höhere Renten, diese wollen wir aber im verfassungsrechtlich geprüften Maße abflachen. Unser Konzept sieht vor: Zur Ermittlung der Entgeltpunkte oberhalb der Beitragsäquivalenzgrenze wird ein neuer Zugangsfaktor eingeführt, der dazu führt, dass bei Rentenbeginn alle Entgeltpunkte, die in der Summe 90 überschreiten, halbiert und so daraus berechnete Renten abgeflacht werden. Real würde eine solche Abflachung also nur Renten betreffen, die aktuell über 3.671,10 Euro liegen. Es gibt aktuell deutschlandweit wenige tausend Renten, die überhaupt über 3.000 Euro liegen. Dafür liegen fast die Hälfte aller Altersrenten unter 1.500 Euro. Die Abflachung würde daher erst durch die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze entstehende sehr hohe Renten betreffen. Das eine solche Abflachung auch verfassungsrechtlich zulässig ist, haben wir schon vor Jahren in einem Gutachten überprüfen lassen.

4. Arbeitgeber wieder stärker in die Pflicht nehmen

Die gesetzliche Rente wird paritätisch finanziert, das bedeutet, die Beschäftigten und die Arbeitgeber zahlen jeweils zur Hälfte die Beiträge zur Rentenversicherung. Aber die Beschäftigten müssen auch noch die private Vorsorge und große Teile ihrer eigenen Betriebsrente zahlen. Aktuell müssen sie mindestens 7% ihres Bruttogehaltes für die private Vorsorge aufwenden, um das seit Beginn der 2000er Jahre abgesenkte Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente von 53% auf 48% selbst auszugleichen. Ohne Beteiligung ihrer Arbeitgeber. Wir wollen zu gleichen Beiträgen in der Alterssicherung insgesamt zurückkehren. Das bedeutet auch, dass die Arbeitgeber sich wieder stärker beteiligen müssen. In vielen anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Spanien, Österreich und Schweden ist das schon der Fall. Dort zahlen die Arbeitgeber einen größeren Anteil an den Sozialbeiträgen. Daher fordern wir, dass eine stärkere Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten der Rentenversicherung umgehend geprüft werden muss. Lässt man die anderen vorgeschlagenen Finanzierungsmaßnahmen außen vor, so benötigt man gestützt auf Berechnungen anhand aktueller Zahlen der Deutschen Rentenversicherung für die Finanzierung eines Rentenniveaus von 53% eine Beitragssatzsteigerung von 2,44 Prozentpunkten. Wir finden: Das könnten die Arbeitgeber stemmen, wie in Österreich, wo die Arbeitgeber genau 2,25 Prozentpunkte mehr zahlen als die Arbeitnehmer.

5. Keine Steuer-Milliarden mehr für die gescheiterte Riester-Rente

Aktuell werden immer noch 3,5 Milliarden Euro jährlich aus Steuermitteln für die Riester-Zulagenförderung ausgegeben, obwohl das Scheitern der Riester-Rente seit Jahren bekannt ist. Immer mehr Menschen haben ihre Verträge bereits ruhend gestellt. Die Anbieter privater Altersvorsorgeprodukte haben sich durch unverschämt hohe Vertriebs- und Verwaltungskosten die Taschen gefüllt, während sich die Verträge nach Angaben von Verbraucherverbänden nur lohnen, wenn man 90 Jahre oder älter wird. Mit diesem Unsinn muss Schluss sein. Die Riester-Rente muss endlich abgewickelt werden. Wir fordern, die Einzahlung der Riester-Ersparnisse auf das Konto der Gesetzlichen Rentenversicherung zu ermöglichen.


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