Mindestlohn darf nicht zu Höchstlohn werden
Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass öffentliche Aufträge nicht an die Einhaltung von Tarifverträgen gekoppelt werden dürfen, erklärt Lothar Bisky, Vorsitzender der Partei DIE LINKE und der Partei der Europäischen Linken:
Die Rechtsprechung des EuGH ist eine Konsequenz des unzureichenden Sozialstaatsgebots in den europäischen Verträgen und bekräftigt somit das Nein der LINKEN zum Vertrag von Lissabon. DIE LINKE und die Europäische Linke fordern wie der Europäische Gewerkschaftsbund eine europäische Verfassung, die an die besten sozialstaatlichen Traditionen Europas anknüpft.
Die Entscheidung des EuGH in dieser Rechtssache macht es künftig nahezu unmöglich, öffentliche Aufträge an Tariftreue zu koppeln. Nur Mindestlöhne dürfen die Grundfreiheiten des EG-Vertrages einschränken. Damit besteht die Gefahr, dass Mindestlöhne zu Höchstlöhnen werden. Lohndumping wird so zum zentralen Instrument zur Effizienzsteigerung.
Die marktorthodoxe Fixierung der europäischen Gremien in der Auslegung der Grundfreiheiten nimmt Mitgliedsstaaten und Kommunen Entscheidungsspielräume für eine sozialere Politik.
DIE LINKE und die Partei der Europäischen Linken kämpfen nicht nur für ein friedliches und demokratisches, sondern auch für ein soziales Europa. Wir wollen eine Europäische Union, die eine Politik im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger macht. Das heutige Urteil zeigt, dass der Vertrag von Lissabon dafür ungeeignet ist.
