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Katja Kipping

Marsch für das Leben blockieren - Paragraph 218 abschaffen

Bis heute steht der Paragraph 218 im Strafgesetzbuch und stellt Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Nur eine verpflichtende Beratung erlaubt es Frauen in den ersten drei Monaten die Schwangerschaft straffrei abzubrechen. Bis heute fordert die Frauenbewegung, den Paragraphen vollständig zu streichen. Zum 20. Jahrestag der Novellierung erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigen Körper ist ein Menschenrecht. Dass sich Frauen in Deutschland noch immer nicht ohne Beratungszwang für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können, ist beschämend. Der Paragraph 218 muss endlich vollständig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.

Momentan erleben wir in Europa im Zuge der Krise einen konservativen Rollback, der bereits erkämpfte Rechte von Frauen wieder einschränken will. So sollte beispielsweise in Spanien das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch verschärft werden. Zahlreiche Proteste mit Tausenden Demonstrantinnen und Demonstranten haben diese Verschärfung verhindert.

Auch in Deutschland gehen vermehrt religiöse Fundamentalistinnen und Fundamentalisten und Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner auf die Straße, die die sexuelle Selbstbestimmung der Frau in Frage stellen. Am 19. September wollen die Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner unter dem Motto "Marsch für das Leben" in Berlin ihre mittelalterlichen Parolen verbreiten. Ein breites Bündnis wird sich ihnen in den Weg stellen. "Ich rufe alle auf, sich den Protesten gegen Neokonservative und christliche Fundamentalistinnen und Fundamentalisten anzuschließen und am 19. September für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auf die Straße zu gehen", erklärt Kipping abschließend.

Am 29. Juni 1995 trat in Deutschland die Neuregelung zum Schwangerschaftsabbruch in Kraft. Dieser Novellierung sind nicht nur der Mauerfall, der die Anpassung der Gesetzgebung notwendig machte, sondern auch zahlreiche Demonstrationen zur Abschaffung des Paragraphen 218 vorangegangen. Aus dem Gesetzbuch gestrichen wurde er nicht, nur ein paar weitere Ausnahmeregelungen zur Straffreiheit ergänzt.


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