Lotto-Verbot für Hartz-IV-Beziehende ist Bevormundung
Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der LINKEN und Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag, erklärt anlässlich des Urteils des Landgerichts Köln, nach dem Lotto-Annahmestellen keine Tippscheine für Sportwetten an Hartz IV-Beziehende ausgeben dürfen:
Im vergangenen Jahr hat Schwarz-Gelb bei der Berechnung des Regelsatzes alles gestrichen, was für gesellschaftliche Teilhabe notwendig ist. Für Hartz-IV-Beziehende sind keine Ausgaben für einen Weihnachtsbaum, keine Ausgaben für das Halten von Haustieren und kein Glas Wein zum Geburtstag vorgesehen. Das Landgericht Köln macht den Reigen komplett. Unter dem Vorwand, Hartz-IV-Beziehende schützen zu wollen, wird ihnen nun auch das Lottospiel versagt. Konsequent zu Ende gedacht, müsste nun jede Zoohandlung armen Kindern den Kauf eines Hamsters versagen. Schließlich ist diese Ausgabe auch nicht im Regelsatz enthalten. Das staatliche Glücksspielmonopol soll Menschen vor Spielsucht schützen und nicht Arme erziehen. Die Umsetzung des Urteil bevormundet in der Praxis erwachsene Menschen und steht in einer unseligen Tradition. Es wird unterstellt, dass diejenigen, die Sozialleistungen beziehen, nicht selbst über ihre Angelegenheiten entscheiden sollten und vor sich selbst beschützt werden müssten.
