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Katina Schubert

Letzte Hoffnung Karlsruhe

Zum angekündigten Grundsatzurteil zur Online-Durchsuchung erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert:

Die Geheimdienste haben Tatsachen geschaffen, während die Politik noch über die Rechtsgrundlage von Online-Durchsuchungen debattiert und in NRW mit dem Verfassungsschutzgesetz der erste gesetzliche Probeballon gestartet wurde. 

Es ist höchste Zeit, dass dem ein Riegel vorgeschoben wird. Zum wiederholten Male wird das Bundesverfassungsgericht zur letzten Hoffnung für all diejenigen, die selbst über ihre persönlichen Daten bestimmen wollen. Ob damit auch bereits verloren gegangenes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliche Institutionen wieder hergestellt werden kann, ist fraglich.

Bisher ist es weder der Bundeskanzlerin noch der SPD gelungen, den Bundesinnenminister zu stoppen. Es wird Zeit, dass das Innenministerium mit seinen Begehrlichkeiten nach immer mehr Überwachung und immer weniger Schutz der Persönlichkeitsrechte in die Schranken gewiesen wird. Es ist für rechtsstaatliche Politik  bitter, dass dies wiederholt dem Bundesverfassungsgericht überlassen werden muss. Darüber hinaus muss sicher gestellt werden, dass bisher widerrechtlich erfasste Daten vernichtet werden.

DIE LINKE fordert nicht nur ein Verbot des heimlichen Ausspähens von Computern, sondern ebenso verdachtsunabhängigen Speicherns von Telefonaten, Mails und SMS.


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