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Katja Kipping

Kindergeld & Kinderfreibetrag verfehlen Familien in Not

Zur heutigen Beratung des Bundeskabinetts über die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag sagt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag nützen denen am wenigsten, die sie am dringendsten brauchen.

1,5 Millionen Kinder leben in Bedarfsgemeinschaften mit Leistungsbezug. So lange Kindergeld auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet wird, haben Leistungsberechtigte davon kaum etwas. Laut Bundessozialministeriums minderte das Kindergeld 2019 bei 1,06 Millionen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften den Anspruch auf Grundsicherung sowie Sozialgeld. Die Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz-IV-Leistungen muss sofort beendet werden.

Vom Kinderfreibetrag profitieren nur die, die in entsprechender Höhe Steuern zahlen. Das sind die, die ohnehin ein gutes Einkommen haben. Für viele Eltern trifft das aber nicht zu. Gerade kinderreiche Familien und Alleinerziehende haben besonders häufig geringe Einkommen und profitieren vom Kinderfreibetrag daher kaum. Im Jahr 2018 betrug die Armutsrisikoquote von Paaren mit drei oder mehr Kindern 30 Prozent. Über ein Drittel der Alleinerziehenden bezieht gar Hartz IV – gleich ob erwerbstätig oder arbeitslos. Das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen in Haushalten von Alleinerziehenden betrug 2016 durchschnittlich 967 Euro pro Monat – staatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld eingerechnet. Die Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrages nutzt vor allem besserverdienenden Alleinerziehenden und Paaren.

Auch wenn es grundsätzlich erfreulich ist, dass die Bundesregierung etwas für Familien mit Kindern tut, sind die aktuellen Maßnahmen doch wenig zielgenau. Wenn wir wirklich den Familien mit Kindern helfen wollen, die es am nötigsten haben, müssen wir endlich eine Kindergrundsicherung einführen. Weil Kinderarmut immer auch durch Elternarmut bedingt ist, wäre auch die Erhöhung des Mindestlohns ein wirkungsvolles Mittel zur Unterstützung von Familien mit Kindern.

Der Kinderfreibetrag wird erst wirksam, wenn das günstiger für den Steuerpflichtigen ist als das Kindergeld. Das ist ab ca. 60.000 Euro bei Paare und ca. 30.000 Euro bei Ledigen der Fall.


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