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Tobias Pflüger

Hausdurchsuchung in Tübingen

Am Donnerstag, dem 2. Juli 2020, wurde ein Wohnprojekt in Tübigen von der Polizei durchsucht. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter von Tobias Pflüger wurde vorrübergehend festgenommen. Tobias Pflüger, stellvertretender Parteivorsitzender der Partei DIE LINKE und verteidigungspolitischer Sprecher der Linksfraktion, dazu:

Am Donnerstag, dem 2. Juli 2020, wurde das Wohnprojekt Ludwigstrasse 15 in Tübingen von der Polizei durchsucht. Dabei wurde mein wissenschaftlicher Mitarbeiter vorübergehend festgenommen und umfangreiches Material mitgenommen. Der Vorwurf gegen ihn lautet Landfriedensbruch.

Inzwischen gibt es umfangreiche, wahrscheinlich organisierte Angriffe von Rechts gegen mich in den sozialen Medien, die offensichtlich auf Berichterstattungen in rechten Medien zurückgehen. Dabei wird die falsche Behauptung aufgestellt, dass gegen meinen Mitarbeiter der Verdacht des Totschlags bestünde.

Derartige Anschuldigungen sind völlig aus der Luft gegriffen, es handelt sich um rechte Fake News. Nach ersten Abmahnungen sind bereits Postings gelöscht worden, z.B. von der AfD Stuttgart und AfD Hessen. Wir werden weiter gegen jegliche Versuche vorgehen, mich in diesem Zusammenhang rechtswidrig zu diskreditieren.

Doch auch der tatsächlich bestehende Vorwurf der Staatsanwaltschaft hat aus meiner Sicht keine Grundlage. Mein Mitarbeiter war an dem fraglichen Tag (16.05.) nachweislich nicht in Stuttgart. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft wurde darüber unmittelbar am Donnerstag 02.07.2020 informiert. Auch darüber, dass dieser Umstand mit Fotos belegt werden kann. Mein Mitarbeiter hat an dem Tag an einer Demonstration in Sindelfingen teilgenommen.

Bei der Durchsuchung der Privaträume meines Mitarbeiters, wurden auch mandatsrelevante Unterlagen und Technik beschlagnahmt. Denn wie vom Bundestag empfohlen, arbeiten meine Mitarbeiter*innen teilweise noch im Home-Office. Offensichtlich hat sich die durchführende Polizei bei der Razzia insbesondere für Datenträger und Unterlagen interessiert. Ich habe die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die beschlagnahmten Unterlagen unmittelbar und unangetastet herauszugeben.​"


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