Gute Arbeit, gute Löhne! Fairer Verdienst, fairer Wettbewerb! Amen.
Mehrere Arbeitgeber, die direkt oder indirekt zur evangelischen Kirche gehören, klagen vor dem Arbeitsgericht Bielefeld gegen ver.di. Der Gewerkschaft soll untersagt werden, in Einrichtungen, die direkt oder indirekt im Eigentum der Kirche stehen, zu Arbeitskampfmaßnahmen aufzurufen. Dazu erklärt der religionspolitische Sprecher des Parteivorstandes der LINKEN, Bodo Ramelow:
Das Vorhaben dieser kirchennahen Arbeitgeber, Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaften unter ihrem Dach gerichtlich verbieten zu lassen, zeugt nicht von Nächstenliebe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aber auch von keinem modernen Arbeitsrechts- und schon gar nicht von einem zeitgemäßen Wettbewerbsverständnis.
Die Kirche muss sich fragen lassen, wie sie es mit Arbeitnehmerrechten hält. Sie muss sich aber auch fragen lassen, ob sie Wettbewerb über niedrige und niedrigste Löhne betreiben will. Statt im Kampf um bessere Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Arbeitnehmerrechte an der Seite aller Beschäftigten zu stehen, gliedert sie Betriebe aus, benutzt sie eigene Leiharbeitsfirmen, beteiligt sich an der Lohnspirale nach unten und zieht sogar vor Gericht, um sich Schutzrechte zu erkämpfen, die eigentlich nur als grundgesetzliches Privileg für den innerkirchlichen Bereich gelten sollten. Dieser Schutz darf nicht zur Wettbewerbsverzerrung benutzt werden
Das Streikrecht und das Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen müssen für alle gelten - da kann die Kirche keinen Bogen herum machen. Das Eigentumsrecht an einem Betrieb, macht diesen Betrieb nicht zur Kirche. DIE LINKE erklärt sich solidarisch mit den Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich hoffe auf eine Entscheidung des Gerichts, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützt und ihre Rechte wahrt.
