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Katja Kipping

Gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz

Zu Forderungen des RCDS-Bundesvorsitzenden Gottfried Ludewig, so genannten gesellschaftlichen Leistungsträgern doppeltes Wahlrecht einzuräumen, erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:

Ich fordere die CDU auf, sich von solchen Entgleisungen des ihr nahestehenden Studentenverbandes zu distanzieren.

Der RCDS-Vorsitzende fordert im Klartext, dass die Stimmen von Rentnern und Erwerbslosen nur halb so viel Wert sein sollen. Damit verlässt Ludewig den Boden der Demokratie. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Vorstellungen, wonach nur wer gut verdient bzw. einen Arbeitsplatz hat, uneingeschränktes Wahlrecht haben soll, sind mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Ludewig spaltet die Bevölkerung in wertvolle und weniger wertvolle Bürgerinnen und Bürger. Dieser Vorschlag trägt die Handschrift eines Nützlichkeitsrassismus. Wenn der Verfassungsschutz konsequent wäre, müsste er nun den RCDS wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen ins Visier nehmen.



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