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Katina Schubert

Fauler Kompromiss

Zur jetzt vorliegenden Einigung des Innenministers und der Justizministerin auf ein Prozedere für Online-Durchsuchungen erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert:

Die gute Nachricht: Die Polizei darf nicht heimlich in Wohnungen einbrechen, auch nicht zur Installation von Spähprogrammen für heimliche Online-Durchsuchungen. Das beunruhigende an dieser Nachricht ist, dass sich der Innenminister diesen Verfassungsbruch durchaus vorstellen konnte und erst durch die Justizministerin auf den Pfad der Verfassung zurückgeführt werden musste.

Die schlechte Nachricht: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird auch bei Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen verletzt. Es bleibt abzuwarten, ob das vom Bundesverfassungsgericht geschaffene Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" dem immer massiver werdenden Drang der Sicherheitsbehörden nach Telefon- und Telekommunikationsüberwachung standhalten kann. Dieser Beweis steht noch aus.

DIE LINKE bleibt dabei: Der Schutz von Bürgerrechten muss Priorität haben. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen das Recht haben, über persönliche Daten zu bestimmen. Deshalb bleiben wir bei unserer prinzipiellen Ablehnung von Online-Durchsuchungen.


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